Textil-Vernichtungsverbot: DUH warnt vor Verantwortungschaos seit Juli
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 20:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 19. Juli 2026 ist die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe in der EU verboten. Doch die praktische Umsetzung stockt gewaltig.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schlägt Alarm. Sie warnt vor einem „Verantwortungschaos“ und macht Informationsdefizite sowie ungeklärte Zuständigkeiten in der Bundesregierung dafür verantwortlich.
Wer ist betroffen?
Die EU-Ökodesign-Verordnung richtet sich an große Unternehmen. Betroffen sind Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro. Ziel ist es, die Ressourcenverschwendung in der Modeindustrie zu stoppen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Der aktuelle Sommerschlussverkauf zeigt, wie relevant das Thema ist. Wegen schwacher Nachfrage und hoher Restbestände gewähren Händler Rabatte zwischen 20 und 50 Prozent. Sie wollen ihre Lager räumen – ohne gegen die neuen Umweltvorgaben zu verstoßen.
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Kritik an der Umsetzung
Die DUH sieht die Wirksamkeit des Verbots gefährdet. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage fehlt eine Liste der betroffenen Unternehmen. Auch konkrete Erfolgsziele für die Reduzierung der Vernichtungsmengen wurden nicht definiert. Zudem bleiben die Kriterien für Ausnahmen unklar.
Ein zentrales Problem: Die Kontrolle liegt bei den Bundesländern. Es gibt keine zentrale, bundesweite Koordinierung oder Überwachung. Ohne diese sei das Verbot kaum durchsetzbar, kritisiert die DUH. Sie fordert eine verbindliche Reduktionsquote von 50 Prozent für die Vernichtung von Neuware.
Mehr als nur Kleidung
Das Vernichtungsverbot ist Teil eines größeren EU-Pakets zur Kreislaufwirtschaft. Dazu gehört auch die Richtlinie 2024/1799 zum „Recht auf Reparatur“. Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und verpflichtet Hersteller, Reparaturen an Haushaltsgroßgeräten und Elektronik zu ermöglichen.
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Doch die Defizite zeigen sich auch in anderen Bereichen. Die angestrebte Mehrwegquote für Getränkeverpackungen liegt in Deutschland bei knapp 35 Prozent – weit unter dem gesetzlichen Ziel von 70 Prozent. Branchenbeobachter sehen darin ein Muster: Ohne konsequenten Vollzug und klare Datenbasis verpuffen gesetzliche Vorgaben oft wirkungslos.
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