Temu-Strafe: 200 Millionen Euro für Verstöße gegen DSA
29.05.2026 - 14:01:40 | boerse-global.deMai 2026 Sanktionen gegen vier Organisationen und drei Einzelpersonen verhängt, die für Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen im Westjordanland verantwortlich sein sollen. Die Maßnahmen folgen einer Einigung der EU-Außenminister vom 11. Mai 2026 und richten sich gegen radikale Kräfte, die Brüssel als Hindernis für eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts betrachtet.
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Betroffene Organisationen und Führungspersönlichkeiten
Auf der Sanktionsliste stehen die Organisationen Nachala, Regavim, Hashomer Yosh und Amana. Zu den sanktionierten Personen zählt Daniella Weiss, die Leiterin der Siedlerbewegung Nachala. Ebenfalls betroffen sind Meir Deutsch und Avichai Suissa.
Der EU wirft Nachala und seiner Führung vor, illegale Außenposten voranzutreiben und zur Vertreibung von Palästinensern von ihrem Land beizutragen. Die Sanktionen umfassen ein Einfrieren aller Vermögenswerte innerhalb der Europäischen Union sowie ein Einreise- und Durchreiseverbot für EU-Mitgliedstaaten. Begründet werden die Maßnahmen mit schweren Menschenrechtsverletzungen und einer Zunahme von Siedlergewalt seit Oktober 2023.
Ausweitung der Sanktionen gegen Hamas und Islamischer Dschihad
Der EU-Rat kündigte zudem eine Ausweitung der bestehenden Sanktionen gegen die Hamas und den Islamischen Dschihad an. In einem damit zusammenhängenden Sicherheitsfall meldeten Bundesanwälte die Festnahme eines Verdächtigen in Dänemark am 28. Mai 2026. Dem Mann wird Mitgliedschaft in der Hamas und die Vorbereitung schwerer Gewalttaten vorgeworfen. Die Behörden gehen davon aus, dass der Verdächtige im Juli 2025 den Transfer von Schusswaffen ermöglichte, die für Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen in Europa bestimmt waren.
Diplomatische Strategie und Ukraine-Kurs
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EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas lehnte am selben Tag die Ernennung eines Sondergesandten für Friedensgespräche mit Russland ab. Stattdessen wolle sich die EU auf ihre Kerninteressen und die Vorbereitung eines 21. Sanktionspakets im Ukraine-Konflikt konzentrieren.
Temu muss 200 Millionen Euro Strafe zahlen
In einem separaten Verfahren verhängte die EU-Kommission am 28. Mai 2026 ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den Online-Händler Temu. Die Kommission stellte fest, dass das Unternehmen gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen habe. Konkret bemängeln die Behörden unzureichende Risikobewertungen und den Verkauf gefährlicher Produkte – darunter Ladegeräte, die Sicherheitstests nicht bestanden, sowie Babyspielzeug mit überhöhten Chemikalienwerten.
Temu bedient in Europa rund 130 Millionen Nutzer. Die Strafe liegt deutlich unter der maximal möglichen Höhe von sechs Prozent des Jahresumsatzes. Der Fall unterstreicht den verschärften Kurs der EU bei der Durchsetzung von Sicherheitsstandards für internationale digitale Handelsplattformen.
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