Telekom-Tarifvertrag, Beschäftigte

Telekom-Tarifvertrag: 60.000 Beschäftigte erhalten Zulage bis 480 Euro

30.05.2026 - 16:06:54 | boerse-global.de

ver.di erzielt Ende Mai 2026 zwei Erfolge: Einen Tarifabschluss mit der Telekom und ein Gerichtsurteil zum Streikrecht in Berliner Kitas.

Telekom-Tarifvertrag: 60.000 Beschäftigte erhalten Zulage bis 480 Euro - Foto: über boerse-global.de
Telekom-Tarifvertrag: 60.000 Beschäftigte erhalten Zulage bis 480 Euro - Foto: über boerse-global.de

di hat Ende Mai 2026 zwei bedeutende Siege errungen: einen Tarifabschluss mit der Deutschen Telekom für rund 60.000 Beschäftigte und einen arbeitsgerichtlichen Erfolg zum Streikrecht in Berliner Kitas.

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Tarifabschluss bei der Telekom: Mehr Geld und Jobgarantie

Nach einem 36-stündigen Verhandlungsmarathon in der vierten Runde einigten sich ver.di und die Deutsche Telekom am 28. Mai 2026 auf einen neuen Tarifvertrag. Das Paket umfasst steigende Zulagen, tabellenwirksame Erhöhungen und eine verlängerte Beschäftigungssicherung.

Die Kernpunkte im Überblick:

Die monatliche Zulage steigt von 190 auf 340 Euro ab August 2026 und weiter auf 480 Euro ab Juli 2027. Die Tabellenentgelte erhöhen sich um 2,4 Prozent ab Juni 2028. Für Auszubildende sind gestaffelte Steigerungen von 4,1, 3,3 und 2,4 Prozent vorgesehen.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten zudem eine Einmalzahlung von 440 Euro im Jahr 2026 und weitere 220 Euro Ende 2028. Bis zum 31. Dezember 2028 schließt die Telekom betriebsbedingte Kündigungen aus.

Ver.di-Verhandlungsführer Frank Sauerland und Telekom-Personalvorständin Birgit Bohle zeigten sich zufrieden. Der Abschluss steht noch unter Vorbehalt: Eine Mitgliederbefragung läuft bis Mitte Juni, die Tarifkommission entscheidet endgültig am 19. Juni 2026.

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Arbeitsgericht kippt Streikverbot für Berliner Kitas

Einen Tag später, am 29. Mai 2026, erzielte ver.di einen weiteren Erfolg. Das Arbeitsgericht Berlin wies eine Klage des Landes Berlin ab, mit der Streiks in städtischen Kitas verboten werden sollten (Az. 56 Ca 3396/25). Damit korrigiert das Gericht frühere Beschlüsse aus dem Herbst 2024, die Arbeitskämpfe in diesem Bereich eingeschränkt hatten.

Das Urteil ebnet den Weg für Streiks an rund 280 öffentlichen Kitas, in denen etwa 30.000 Kinder betreut werden. Im Kern geht es um Forderungen nach besseren Personalschlüsseln und Entlastungsmaßnahmen. Derzeit sind rund 20 Prozent der Stellen in Berlins öffentlichen Kitas unbesetzt.

Das Land Berlin hatte argumentiert, die Streiks verletzten die Friedenspflicht und könnten zum Ausschluss des Landes aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) führen. Die Richter entschieden jedoch: Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht (Artikel 9 GG) wiege schwerer als das Risiko eines TdL-Ausschlusses.

Friedenspflicht neu interpretiert

Das Gericht stellte klar, dass die Forderungen nach Qualitätsverbesserungen und Arbeitsentlastung nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen – diese Themen seien im aktuellen Tarifvertrag nicht geregelt. Die Friedenspflicht sei weniger weitreichend als in den Eilverfahren von 2024 angenommen.

Andrea Kühnemann, Bezirksgeschäftsführerin von ver.di Berlin-Brandenburg, begrüßte das Urteil. Es bestätige, dass Streiks für bessere Bildungsqualität und Entlastung rechtmäßig seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin kann Berufung einlegen. Ver.di will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor es über das weitere Vorgehen im Kita-Tarifkonflikt entscheidet. Der Richterspruch folgt auf eine separate Einigung zwischen dem Berliner Senat und der GEW über Entlastungspakete für Lehrer und Erzieher an Schulen.

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