Telefonische, Krankschreibung

Telefonische Krankschreibung: Koalition will sie abschaffen, Termin bleibt offen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 06:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalition einigte sich auf strengere Nachweise und das Ende telefonischer Krankschreibungen; Umsetzungstermin und Details stehen noch aus.
Ein leeres, modernes Büro mit aufgeräumten Schreibtischen und Stühlen in hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im Koalitionsausschuss hat sich die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 auf eine Verschärfung der Krankschreibungsregeln verständigt. Vereinbart wurden eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Während Koalitionsabgeordnete mit der Maßnahme auf sinkende Fehlzeiten und eine höhere Produktivität abzielen, sorgt die konkrete Ausgestaltung für anhaltende Diskussionen zwischen Ministerien, Verbänden und Gewerkschaften.

Zeitplan und Umsetzung der Neuregelungen offen

Trotz der Einigung im Sommer ist der Zeitplan für das Vorhaben unklar. Die Prüfung der Umsetzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Gesundheit ist noch nicht abgeschlossen; ein konkreter Termin wurde bisher nicht genannt. Eine Umsetzung war von Bundeskanzler Merz für den Herbst 2026 angekündigt worden, ein Start zum 1. Januar 2027 ist bislang jedoch nicht bestätigt.

Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Akzente bezüglich der Umsetzung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte in einem Fernsehinterview, dass die genaue Ausgestaltung noch offen sei und niemand ab dem ersten Tag zwingend zum Arzt gehen müsse. Die SPD verhinderte zudem unbezahlte Karenztage, sodass Beschäftigte weiterhin vor Lohnausfällen geschützt bleiben.

Nach geltendem Recht greift die gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Bescheinigung erst nach mehr als drei Kalendertagen, geregelt in Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Arbeitgeber haben jedoch bereits nach aktueller Rechtslage das Recht, ein Attest ab dem ersten Tag zu verlangen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen müssen. Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss die Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen.

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Belastungen durch Fehlzeiten und Reformüberlegungen

Hintergrund der Regierungspläne sind unter anderem die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfähigkeiten. Bei einer Erkrankung besteht grundsätzlich für sechs Wochen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat.

Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Für das Jahr 2026 liegt die Obergrenze bei 135,63 Euro brutto pro Kalendertag, was rund 4.070 Euro im Monat entspricht. Der Anspruch besteht für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Nach Auswertungen der DAK sind psychische Erkrankungen der größte Treiber bei den Fehlzeiten. Betroffene waren im Jahr 2025 im Schnitt rund 34 Tage je Fall krankgeschrieben, während der Gesamtdurchschnitt bei knapp zehn Tagen lag. Laut Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK stiegen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2016 und 2025 um 42 Prozent.

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Gleichzeitig verweisen Umfragen auf Probleme bei der Einhaltung von Krankmeldungen. Laut einer Erhebung der Pronova BKK gaben 60 Prozent der Beschäftigten an, sich bereits krankgemeldet zu haben, obwohl sie sich fit fühlten. Sieben Prozent taten dies nach eigenen Angaben häufig, rund die Hälfte manchmal oder selten.

Kritik an den Kürzungs- und Kontrollplänen kommt von Arbeitnehmervertretern. Verdi-Chefvolkswirt Dierk Hirschel warnte, dass das im Bundestag verhandelte Reformpaket den wirtschaftlichen Aufschwung gefährde, da bereits jetzt viele Bürger aus Sorge vor Sozialabbau ihre Ausgaben einschränkten.

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