Teilkrankschreibung, Hälfte

Teilkrankschreibung: Fast die Hälfte der Betriebe lehnt Modell ab

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fast die Hälfte der Firmen lehnt das Modell ab, vor allem wegen Abgrenzungsproblemen. Ab 2028 soll die Regelung gelten.

Teilkrankschreibung: Deutsche Betriebe überwiegend skeptisch
Ein moderner Büroarbeitsplatz mit einem Tablet und Aktenordnern, der die organisatorische Herausforderung im Personalwesen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Ifo-Institut und der Personaldienstleister Randstad haben rund 1.000 Führungskräfte und Personalverantwortliche befragt. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Betriebe hält die geplante Teilkrankschreibung für wenig sinnvoll.

Abgrenzung zwischen Arbeit und Krankheit bereitet Sorgen

48 Prozent der befragten Unternehmen lehnen das Modell ab. Nur 27 Prozent bewerten es als hilfreich, ein Viertel positioniert sich neutral. Besonders groß ist die Skepsis bei der praktischen Umsetzung: 76 Prozent befürchten erhebliche Probleme bei der Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Krankheitszeit. Bei Großunternehmen liegt dieser Wert mit 88 Prozent sogar noch deutlich höher.

Zudem rechnen 57 Prozent der Betriebe mit hohem organisatorischem Zusatzaufwand. 35 Prozent sorgen sich um eine Überforderung der Beschäftigten. Immerhin: Rund ein Drittel der Firmen erhofft sich kürzere Fehlzeiten oder eine schnellere Rückkehr der Mitarbeitenden.

Anzeige

Die Abgrenzung zwischen Krankheits- und Arbeitszeit stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen. Dieser kostenlose Ratgeber klärt auf, welche rechtlichen Faktoren bei der Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten wirklich entscheidend sind. Kostenlosen Leitfaden zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Verwaltung ja, Produktion nein

Die Einsatzmöglichkeiten hängen stark vom Tätigkeitsbereich ab. In der Verwaltung sehen 55 Prozent der Unternehmen Potenzial, im Vertrieb immerhin noch 33 Prozent. In der Logistik halten nur 11 Prozent das Modell für praktikabel, in der Produktion sogar nur 8 Prozent. Besonders zurückhaltend zeigen sich Kleinunternehmen: 40 Prozent von ihnen halten das Konzept generell für nicht sinnvoll.

Was die Teilkrankschreibung vorsieht

Die rechtliche Grundlage schuf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 24. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Teilarbeitsunfähigkeit bei längerfristigen Erkrankungen eine Reduzierung der Arbeitszeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent ermöglichen. Voraussetzung: die ärztliche Feststellung und die Zustimmung des Arbeitgebers, für die eine Frist von sieben Tagen vorgesehen ist.

Anzeige

Um die Rückkehr von längerfristig erkrankten Mitarbeitern rechtssicher zu gestalten, ist eine sorgfältige Vorbereitung auf den Wiedereingliederungsprozess unerlässlich. Nutzen Sie diese kostenlose Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden, um den Arbeitsplatz effektiv zu schützen und Formfehler zu vermeiden. Gratis BEM-Anleitung mit Mustervorlagen sichern

Bereits ein Jahr früher, am 1. Januar 2027, greifen weitere Änderungen: Krankenkassen dürfen Versicherte dann aktiv kontaktieren. Zudem wird das Krankengeld am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses angepasst – auf 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für Versicherte mit Kindern. Auch die Frist für Aufforderungen zur Rehabilitation wird auf vier Wochen festgesetzt. Selbstständige profitieren von einer sofort wirksamen Wahlerklärung zum Krankengeld.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69916658 |