Teilarbeitsunfähigkeit, Kranke

Teilarbeitsunfähigkeit: Kranke können ab sofort schrittweise zurückkehren

08.06.2026 - 23:26:12 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant ein Modell zur stufenweisen Arbeitsrückkehr bei längerer Krankheit. Beschäftigte können freiwillig in Teilzeit arbeiten.

Teilarbeitsunfähigkeit: Schrittweise Rückkehr für Kranke geplant
Teilarbeitsunfähigkeit - Eine Person hält einen Kalender mit dem hervorgehobenen Jahr 2027, daneben ein Stethoskop und ein Laptop, symbolisiert die Teilarbeitsunfähigkeit. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat Ende April Pläne für eine sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit beschlossen. Das Modell erlaubt Beschäftigten, trotz Krankschreibung in reduziertem Umfang zu arbeiten.

Wer kann teilnehmen?

Die Neuregelung greift bei Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern. Die Teilnahme ist freiwillig. Voraussetzung: Ein Arzt muss die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit feststellen und der teilweisen Wiederaufnahme zustimmen.

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Drei Stufen sind vorgesehen. Beschäftigte können 25, 50 oder 75 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit leisten. Zusätzlich zur ärztlichen Einschätzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers nötig – er kann den Einsatz auch ablehnen. Wo möglich, soll Homeoffice die Regelung flankieren.

So läuft die Finanzierung

Die Absicherung erfolgt gestaffelt. Zunächst greift wie üblich die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt ein neues Teilkrankengeld ein. Das Einkommen setzt sich dann aus dem anteiligen Gehalt für die geleisteten Stunden und der Zahlung der Krankenkasse zusammen.

Die Regierung verspricht sich davon Entlastung für die gesetzlichen Krankenkassen. Für 2027 erwartet sie Einsparungen von rund 40 Millionen Euro. Bis 2030 soll das Volumen auf jährlich 160 Millionen Euro steigen. Das IGES-Institut stützt das Vorhaben: Eine flexible Rückkehr senke die Wahrscheinlichkeit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

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Vorbild und Kritik

Das Modell lehnt sich an das Hamburger Modell zur stufenweisen Wiedereingliederung an, das seit 1989 existiert. Der Unterschied: Die neue Regelung verzahnt die Rückkehr enger mit dem Krankengeldrecht.

Der Reformbedarf ist enorm. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gingen 2024 insgesamt 881 Millionen Arbeitstage durch Krankmeldungen verloren. Die Produktionsausfälle: schätzungsweise 134 Milliarden Euro.

Doch es gibt Kritik. Fachleute bemängeln einen drohenden Bürokratieanstieg für Arztpraxen und Unternehmen. Zudem befürchten sie sozialen Druck auf chronisch Kranke, ihre Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen vorzeitig wieder aufzunehmen.

Die Teilzeit-Krankschreibung ist Teil eines größeren Sparpakets. Die Regierung will die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Ab 2027 soll der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung um 2 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro sinken.

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