Tax-Omnibus-Richtlinie: EU vereinfacht Steuerrecht um 8 Milliarden
01.07.2026 - 15:06:57 | boerse-global.de
Ein neuer Richtlinienentwurf soll Unternehmen jährlich rund 8 Milliarden Euro entlasten.
Das Paket mit dem Namen „Tax-Omnibus-Richtlinie“ ändert gleich mehrere bestehende Regelungen: die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD), die Mutter-Tochter-Richtlinie sowie die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie. Ein Großteil der Einsparungen entfällt auf weniger Bürokratie.
Mindestbeteiligung und Haltedauer fallen weg
Ein zentraler Punkt: Die bisherige Mindestbeteiligungsschwelle von 10 Prozent und die Mindesthaltedauer bei der Mutter-Tochter-Richtlinie sollen entfallen. Auch Pensionsfonds werden künftig einbezogen.
Die Kommission will zudem Vorabprüfungen streichen. Erstattungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen – das verbessert die Liquidität der Unternehmen. Allein bei grenzüberschreitenden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erwartet Brüssel Einsparungen von 5,3 Milliarden Euro jährlich.
Erleichterungen bei der Zinsschranke
Auch die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie wird angepasst. Künftig sollen Fremdkapitalkosten gegenüber Dritten von der Zinsschranke ausgenommen werden. Ein Freibetrag von 3 Millionen Euro wird für alle Mitgliedstaaten verpflichtend.
Bricht das EBITDA eines Unternehmens um mehr als 50 Prozent ein, greift eine antizyklische Schutzklausel. Der Group Escape und der Zinsvortrag werden verbindlich vorgeschrieben. Die Kommission rechnet mit Compliance-Einsparungen von über 500 Millionen Euro pro Jahr.
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) sind ebenfalls Lockerungen geplant. Pillar-2-pflichtige Konzerne und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) sollen ausgenommen werden – sofern passive Einkünfte weniger als ein Drittel der Gesamteinkünfte ausmachen. Die Beseitigung von Doppelarbeiten zwischen CFC-Regeln und der globalen Mindestbesteuerung könnte weitere 160 Millionen Euro jährlich sparen.
Neue Regeln für Umstrukturierungen und F&E
Die Fusionsrichtlinie wird um neue Verfahren erweitert: die vereinfachte Verschmelzung und die Abspaltung zur Trennung. Ein neues Kapitel für grenzüberschreitende Umwandlungen ist ebenfalls vorgesehen.
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Zur Förderung von Innovationen schlägt die Kommission einen unionsweiten Mindeststandard für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter im Bereich Forschung und Entwicklung vor. Wichtig für die Praxis: Der steuerliche Abzug dieser Investitionen soll das EBITDA für Zwecke der Zinsschranke nicht mindern.
Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2028
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen greifen ab dem 1. Januar 2029. Bestimmte Anpassungen bei der Dividenden- und Zinsbesteuerung folgen erst 2037.
Parallel verhandelt die schwarz-rote Koalition in Deutschland über eine nationale Steuerreform. Finanzminister Klingbeil legte am 30. Juni zwei Modelle vor, die rund 35 Millionen Steuerzahler entlasten sollen. Das erste Modell umfasst 28 Milliarden Euro und wird durch eine höhere Erbschaftsteuer gegenfinanziert. Das zweite Modell verzichtet darauf und hat ein Volumen von 17 Milliarden Euro. Beide Modelle sehen eine Anhebung des Spitzen- und des Reichensteuersatzes vor. Kanzler Merz und die Union lehnen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer ab, zeigen sich aber offen für Verhandlungen über den Reichensteuersatz.
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Neue Zollregeln seit heute in Kraft
Seit dem 1. Juli gelten zudem neue Zollregelungen. Die bisherige Zollbefreiung für Warensendungen aus Drittstaaten mit einem Wert von bis zu 150 Euro wurde aufgehoben. Stattdessen wird nun ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben. Das betrifft vor allem den Online-Handel aus Nicht-EU-Ländern. Ab November ist eine weitere Bearbeitungsgebühr für solche Sendungen geplant.
