Tax Omnibus: EU plant Quellensteuer-Abschaffung für Konzerne
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 00:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der „Tax Omnibus“ vom 24. Juni zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und grenzüberschreitende Geschäfte in der EU zu erleichtern.
Quellensteuer fällt weitgehend weg
Ein Kernpunkt des Pakets: Quellensteuern auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen EU-Unternehmen sollen abgeschafft werden. Statt des bisherigen Rückerstattungssystems plant die Kommission ein Verfahren der Selbstveranlagung mit nachgelagerter Kontrolle.
Das stärkt die Liquidität der Unternehmen und baut bürokratische Hürden ab. Auch die Mindestbeteiligungsschwellen für die Steuerbefreiung sollen wegfallen.
Schnellere Abschreibungen für Forschung
Das Paket enthält zudem Regelungen zur Innovationsförderung. F&E-Vermögenswerte lassen sich künftig schneller abschreiben. Das soll Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen.
Einheitlich wird auch die Behandlung von Zinsaufwendungen: Die Zinsschranke soll EU-weit bei 30 Prozent des EBITDA liegen.
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Weniger Bürokratie bei Meldepflichten
Die Kommission harmonisiert zudem die Anti-Missbrauch-Regeln. Die CFC-Regeln (beherrschte ausländische Gesellschaften) sollen für bestimmte Gruppen entfallen – etwa für Unternehmen unter Pillar 2 und KMU-Gruppen.
Parallel dazu ist eine Reform der DAC-Richtlinie geplant. Die Meldepflichten werden reduziert, insbesondere die umstrittenen DAC6-Bestimmungen. Für Steuerstreitigkeiten sieht der Entwurf modernisierte Verfahren mit verbindlichen Fristen vor.
Kritik an Steuerausfällen
Gewerkschaften und NGOs üben scharfe Kritik. Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EPSU) warnt vor einer Schwächung der Steuervermeidungsbekämpfung. Allein durch die Quellensteuerbefreiung könnten jährlich rund 5,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen wegfallen.
Zum Vergleich: Der EU entgehen bereits jetzt jährlich zwischen 210 und 250 Milliarden Euro durch aggressive Steuerplanung.
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Zeitplan: Einigung bis 2027
Eine politische Einigung über das Paket soll bis zum vierten Quartal 2027 erfolgen. Die Mitgliedstaaten müssten die Vorgaben bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 1. Januar 2029 könnten die neuen Regeln dann flächendeckend gelten.
Während die EU-Reform voranschreitet, gibt es auch auf nationaler Ebene Bewegung. Ein EuGH-Urteil vom 4. Juni 2026 stellt die deutsche Grunderwerbsteuer bei Umwandlungsvorgängen auf den Prüfstand. Experten raten, betroffene Steuerbescheide durch Einspruch offen zu halten.
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