Tarifkonflikt in Deutschland: Streiks bei Telekom, ARD und Nahverkehr
30.04.2026 - 18:37:51 | boerse-global.deMassive Streiks legen die Telekom, öffentlich-rechtliche Sender und Teile des Nahverkehrs lahm. Während einige regionale Verkehrsbetriebe diese Woche noch langfristige Tarifabschlüsse erzielten, stecken die großen Player im Clinch mit den Gewerkschaften. Hinzu kommen neue gesetzliche Vorgaben zur Entgelttransparenz und ein Wandel in den Betriebsratswahlen.
Festgefahren bei Telekom und ARD
Die Tarifrunde für rund 60.000 Beschäftigte der Deutschen Telekom ist eskaliert. Nach einer ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde am 27. April 2026 legte die Gewerkschaft ver.di nach: Der Arbeitgeber habe kein Angebot vorgelegt. Die Folge: Wellen von Warnstreiks. Allein am 28. und 29. April beteiligten sich über 7.500 Mitarbeiter an Arbeitsniederlegungen.
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Am 30. April weitete sich der Ausstand auf Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg und Bayern aus. Die Forderungen: 6,6 Prozent mehr Geld plus eine „Mitgliederprämie“ von 660 Euro – bei einer Laufzeit von nur zwölf Monaten. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 11. und 12. Mai angesetzt.
Parallel dazu brodelt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Am 30. April riefen ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zu Streiks bei großen ARD-Anstalten auf – darunter WDR, NDR und BR. Die Gewerkschaften fordern 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich.
Die Arbeitgeber bieten nach Ansicht der Gewerkschaften viel zu wenig. Der WDR etwa schlug für 2026 eine „Nullrunde“ vor, gefolgt von einem Prozent Plus für 2027/28 – und das auch nur, falls die Rundfunkbeiträge steigen. Die nächsten Verhandlungen: NDR am 19. Mai, BR am 22. Mai, WDR am 9. Juni.
Lichtblicke im Nahverkehr
Während die nationalen Gespräche stocken, gibt es regionale Erfolge. In Thüringen wurde am 28. April ein Tarifabschluss für den Nahverkehr erzielt. Rückwirkend zum 1. Januar steigen die Löhne um 3,4 Prozent, gefolgt von 2,8 Prozent 2027 und 1,5 Prozent 2028 – insgesamt rund acht Prozent. Zudem sinkt die maximale Schichtlänge von 14 auf 12,5 Stunden, hinzu kommt ein zusätzlicher Urlaubstag.
Auch in Sachsen-Anhalt einigte man sich am 30. April. Die Kernforderung nach der 35-Stunden-Woche wurde zwar nicht erfüllt, doch es gibt Verbesserungen bei Ruhezeiten, Schichtplänen und Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag sollen am 4. und 5. Mai weitergehen.
Im gesamten öffentlichen Dienst greifen zudem frühere Abschlüsse: Rund 1,3 Millionen Beschäftigte im TV-L-Bereich erhielten zum 1. April 2,8 Prozent mehr. Beamte folgen im Mai mit einer ähnlichen Erhöhung, begleitet von einer Reform der Familien- und Kinderzuschläge.
Betriebsratswahlen: Machtwechsel und Zerwürfnisse
Der Frühling 2026 war auch eine Zeit der Betriebsratswahlen. Mehrere spektakuläre Ergebnisse deuten auf interne Umbrüche hin.
Bei der Rheinbahn in Düsseldorf wurde die langjährige Führung am 28. April abgewählt. Die Oppositionsliste der Gewerkschaft NahVG gewann haushoch und verdrängte die bisherige Koalition aus „Rheinbahn Familie“ und ver.di. Das dürfte die künftige Zusammenarbeit mit dem Vorstand prägen.
Auch bei Volkswagen in Wolfsburg knirscht es. Nach den Wahlen im März spaltete sich die Oppositionsliste um Frank Patta am 30. April in zwei Lager. Fünf der zehn gewählten Vertreter distanzierten sich von der ursprünglichen Gruppe – „keine gemeinsame Basis“ sei der Grund.
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Bei SAP in Walldorf wurde Nathalie Boulay am 24. März zur Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Obwohl die IG-Metall-Liste „Pro Mitbestimmung“ mit 24 Prozent stärkste Fraktion blieb, sicherte sich ein Bündnis um die Liste „Wir für Dich“ die Führung. Die Sieger kündigten an, den Einfluss der klassischen Gewerkschaften im Softwarekonzern zurückdrängen zu wollen.
Neue Regeln: EU-Entgelttransparenz und BAG-Urteile
Die Arbeitswelt 2026 wird auch von wegweisenden Gerichtsentscheidungen und EU-Vorgaben geprägt. Am 7. Juni 2026 tritt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen dann Gehaltsspannen in Stellenanzeigen nennen und dürfen nicht mehr nach dem vorherigen Gehalt fragen.
Liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei über fünf Prozent und lässt sich nicht objektiv begründen, müssen Arbeitgeber nachbessern. Aktuelle Zahlen: Der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland lag 2025 bei 16 Prozent, der bereinigte bei sechs Prozent.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zudem wichtige Urteile gefällt. Am 1. April bestätigte es: Massenentlassungen müssen vor dem Ausspruch einzelner Kündigungen bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Ein weiteres Urteil vom 28. Januar stellte klar: Für die Gründung eines Betriebsrats bei Lieferdiensten ist eine zentrale Leitungsfunktion in der jeweiligen Betriebseinheit nötig.
Ausblick: Der Mai wird entscheidend
Die aktuelle Streikwelle zeigt einen klaren Trend: Die Gewerkschaften setzen auf kurze Laufzeiten von zwölf Monaten und deutliche Lohnsteigerungen, um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Die Arbeitgeber, vor allem in öffentlichen und Medienbereichen, pochen auf längere Laufzeiten von bis zu 35 Monaten – aus Budgetgründen.
Der Mai wird zur Nagelprobe. Die Telekom-Verhandlungen am 11. und 12. Mai gelten als Gradmesser für die folgenden Gespräche bei den Medien und im Nahverkehr. Und mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni droht eine neue Welle interner Prüfungen und möglicher Klagen in Großunternehmen.
Die neu gewählten Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, diese komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Übergänge zu gestalten – besonders in Branchen wie der Automobil- und Medienindustrie, die sich im Strukturwandel befinden.
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