Tarifbindung, Deutschland

Tarifbindung: Deutschland verfehlt EU-Vorgabe von 80 Prozent deutlich

12.06.2026 - 21:41:08 | boerse-global.de

Das neue Bundestariftreuegesetz steht in der Kritik, da es Bildungs- und Forschungsbereiche ausklammert. Hessen verabschiedet parallel ein eigenes Vergabegesetz.

Bundestariftreuegesetz: Kritik an Ausnahmen und Hessens Sonderweg
Tarifbindung - Eine Gruppe Erwachsener in einem modernen Klassenzimmer, die aktiv an einer Diskussion teilnehmen, während ein Lehrer sie anleitet. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bildungsbereich weitgehend ausgenommen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt Alarm. Zentrale Bereiche der Bildungs- und Forschungslandschaft bleiben von den neuen Regeln unberührt. Konkret fallen Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht unter die Vergabepflicht.

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„Viele Beschäftigte in der Weiterbildung erhalten weiterhin keine tarifliche Absicherung“, kritisiert die GEW. Dabei geht es um Aufträge ab 50.000 Euro, die künftig an Tariftreue gebunden sein sollen.

Forschungseinrichtungen in der Grauzone

Ähnlich sieht es in der außeruniversitären Forschung aus. Bei Fraunhofer, Max-Planck, Helmholtz und Leibniz waren 2024 über 100.000 Vollzeitstellen besetzt. Doch die Institute sind meist nicht tarifgebunden. Die Folge: Promovierende verdienen oft nur 65 Prozent des TVöD-Niveaus.

Die GEW fordert deshalb: Tarifbindung muss zur Pflicht für jede staatliche Finanzierung werden. Eine Forsa-Umfrage vom Februar gibt ihnen Rückenwind. 59 Prozent der Befragten befürworten eine Tariftreuepflicht bei öffentlichen Aufträgen.

Hessen geht eigene Wege

Parallel zum Bundesgesetz hat der Hessische Landtag am 11. Juni ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet. CDU und SPD wollen damit den Investitionsstau auflösen. Der Kern: höhere Schwellenwerte für Direktvergaben.

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Für Liefer- und Dienstleistungen steigt die Grenze von 10.000 auf 100.000 Euro. Bei Bauleistungen sogar auf 750.000 Euro. Gleichzeitig gilt: Nur Unternehmen mit Tariflöhnen dürfen mitbieten. Und Subunternehmerketten sind auf maximal drei Glieder begrenzt.

Der DGB und Verdi sprechen von einem Paradigmenwechsel. Die Wirtschaft sieht das anders. Die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände (VhU) warnt vor abschreckenden Bürokratiepflichten. Die FDP moniert eine Überfrachtung des Vergaberechts. Der Städte- und Gemeindebund hingegen lobt die administrative Entlastung.

Deutschland verfehlt EU-Vorgaben deutlich

Trotz der neuen Gesetze: Bei der Tarifbindung hinkt Deutschland weit hinterher. Nur 49 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Die EU-Mindestlohnrichtlinie fordert aber 80 Prozent.

Länder unter dieser Marke müssen einen nationalen Aktionsplan vorlegen. Die Frist lief Ende 2025 ab. Deutschland gehört zu sechs EU-Staaten – darunter Kroatien und Luxemburg – die noch keinen Plan eingereicht haben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an: Der Aktionsplan werde noch innerhalb der Regierung abgestimmt. Die Linke nennt den Verzug ein Armutszeugnis und warnt vor einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Zum Vergleich: Griechenland hat trotz nur 28 Prozent Tarifbindung seinen Aktionsplan bereits vorgelegt. Von 18 verpflichteten EU-Staaten haben zwölf ihre Pläne eingereicht – Stand Mai 2026.

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