Tabaksteuergesetz: Rechtsprofessor hält Korrektur ohne Bundestag für unzulässig
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deEin redaktioneller Fehler im kürzlich beschlossenen Tabaksteueränderungsgesetz sorgt für erhebliche verfassungsrechtliche Kontroversen. Nach Ansicht des Passauer Rechtsprofessors Kai von Lewinski ist eine bloße behördliche Berichtigung des Gesetzes durch das Bundesfinanzministerium ohne erneute Beteiligung des Bundestages unzulässig. Um den Fehler zu beheben, sei vielmehr ein neues Gesetz des Parlaments erforderlich. In seiner jetzigen Gestalt bleibe das Gesetz zunächst gültig.
Zweifel an Voraussetzungen für einfache Berichtigung
Das Bundesfinanzministerium unter Vizekanzler Lars Klingbeil hatte eingeräumt, dass ein technisches Versehen vorliege, das bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten gewesen sei, und ein entsprechendes Berichtigungsverfahren eingeleitet.
Laut Kai von Lewinski setze ein solches Verfahren jedoch zwingend voraus, dass der Fehler offensichtlich und die tatsächlich beabsichtigte Fassung eindeutig sei. Daran bestünden erhebliche Zweifel.
Im Gesetzestext seien ausdrücklich Übergangsregelungen für das Jahr 2026 verankert, obwohl die Neuregelung nach den ursprünglichen Plänen erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte. Als sauberen Weg bezeichne der Staatsrechtler daher ein parlamentarisches Reparaturgesetz.
Auch Rechtsprofessor Walther Michl von der Bundeswehr-Universität unterstrich die Bindungswirkung der beschlossenen Normen: Ein Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet worden sei. Als alternative rechtliche Schritte nannte von Lewinski ein Organstreitverfahren durch Bundestagsfraktionen oder einzelne Abgeordnete sowie Verfassungsbeschwerden betroffener Raucher oder Unternehmen der Tabakindustrie vor dem Bundesverfassungsgericht.
Verfrühtes Inkrafttreten stürzt Verwaltung in Dilemma
Der Deutsche Bundestag hatte die Tabaksteuerreform am 15. Oktober 2026 verabschiedet. Da die Schlussvorschrift das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt festlegte und diese Verkündung am 20. Oktober 2026 erfolgte, gilt der höhere Steuersatz formal bereits seit dem 21. Oktober 2026. Eigentlich war der Start erst für Anfang 2027 vorgesehen gewesen.
Um ein sofortiges Greifen der Neuregelung abzuwenden, wies das Bundesfinanzministerium den Zoll am Abend des 20. Oktober 2026 an, das Gesetz vorerst nicht anzuwenden. Die Zollverwaltung stufte den vorzeitigen Start als offensichtliche Unrichtigkeit ein und teilte mit, alte Steuerzeichen bis auf Weiteres zu tolerieren.
Lars Klingbeil kündigte eine Aufklärung des Vorgangs an und betonte, dass die Steuererhöhung im beschlossenen Umfang bestehen bleibe. Das Finanzministerium verweigerte unterdessen seit fünf Tagen Auskünfte zur konkreten Rechtsgrundlage dieses Vorgehens und ließ dabei auch eine anwaltliche Frist verstreichen.
Besondere Verwirrung herrscht bei Substituten für Tabakwaren nach Paragraf 2 Nummer 7 des Gesetzes: Für die Zeitspanne vom 20. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 enthält das Gesetz keinerlei Regelung. Juristen zufolge fallen für diese Produkte derzeit keine Steuern an, während zuvor 0,32 Euro pro Milliliter erhoben wurden.
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Rufe nach Sondersitzung des Bundestages
Ein Berichtigungsverfahren nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erfordert die Zustimmung der Bundestagspräsidentin sowie des Bundesratspräsidenten. Kritiker sehen diesen Weg als versperrt an. Der Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums als beispiellos.
Regierungsamtliche Ankündigungen, die dem Wortlaut des Gesetzes widersprächen, seien für Gerichte nicht bindend. Die Verantwortung liege bei allen beteiligten Verfassungsorganen, vom Bundeskabinett über die Fachausschüsse und Lesungen im Bundestag bis hin zum Bundesrat und dem Bundespräsidenten.
Als einzig gangbaren Weg forderte Kubicki eine Sondersitzung des Bundestages. Eine solche kann von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner auf Verlangen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers oder eines Drittels der Abgeordneten einberufen werden.
Aus den Reihen der Opposition kündigte der AfD-Finanzpolitiker Kay Gottschalk an, eine Aktuelle Stunde intern angemeldet zu haben, die voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche im Plenum stattfinden soll. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Beck, kündigte an, das Thema über das Instrument der Selbstbefassung auf die Tagesordnung des Finanzausschusses setzen zu wollen.
Kritik kommt auch von den Wirtschaftsverbänden. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft bezeichnete das Gesetz als handwerklich schlecht und forderte rasche Rechtssicherheit. Ein reguläres Änderungsgesetz könne den Bundesrat frühestens in einem Monat passieren.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten Bundesrat und Fachverbände den Entwurf erst kurz vor der Sommerpause erhalten; die Prüfzeit lag bei lediglich 22,5 Stunden, wobei das Augenmerk vor allem auf den Steuersätzen lag.
Finanzielle Dimensionen der Reform
Hintergrund der verunglückten Gesetzgebung ist ein umfangreiches Steuerpaket. Laut Mikrozensus 2025 raucht knapp jeder fünfte Mensch in Deutschland. Das Gesetz sieht eine stufenweise Anhebung der Tabaksteuer bis 2030 vor. Aktuell kostet eine Schachtel mit 20 Zigaretten rund 8 Euro.
Ein Berichtigungsverfahren ohne erneute Bundestagsbeteiligung halten Staatsrechtler für unzulässig — der saubere Weg sei ein Reparaturgesetz. Für Sie heißt das: Das verkündete Gesetz gilt in seiner jetzigen Gestalt, bis das Parlament nachbessert. Die Checkliste zeigt, welche Rechte und Pflichten daraus für Händler folgen. Checkliste jetzt abrufen
Bis 2030 könnte der Preis, abhängig von der Weitergabe durch Hersteller und Handel, auf bis zu 11,78 Euro klettern; im Schnitt wird ein Anstieg um fast vier Euro auf knapp zwölf Euro je Schachtel erwartet. Für den Bundeshaushalt sind ab Anfang 2027 Mehreinnahmen von voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro eingeplant, die bis 2030 auf insgesamt zwölf Milliarden Euro anwachsen sollen.
