Tabaksteuer, Bundesfinanzministerium

Tabaksteuer: Ministerium korrigiert Fehler vor Start am 21. Oktober

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 18:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein Formulierungsfehler im Bundesgesetzblatt lässt die höheren Tabaksteuersätze früher gelten als politisch vorgesehen. Das Finanzministerium kündigte eine Berichtigung an und versicherte der Branche, dass die Lieferungen weiterlaufen dürfen.

Steuerstufen starten erst 2027

  • Das Finanzministerium räumte einen Fehler beim Datum des Inkrafttretens ein.
  • Im Gesetzestext war der 21. Oktober als Beginn genannt.
  • Bis 2030 könnte eine 20er-Packung rund vier Euro teurer werden.
  • Rauchen ist noch immer ein Massengeschäft in Deutschland, fast jeder fünfte Erwachsene greift zum Glimmstängel. - Bild: Jens Kalaene/dpa
  • Tabaklobbyist Maximilian van Ackeren ist verärgert über den Fehler des Bundesfinanzministeriums. - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Rauchen ist noch immer ein Massengeschäft in Deutschland, fast jeder fünfte Erwachsene greift zum Glimmstängel.  - Bild: Jens Kalaene/dpa Tabaklobbyist Maximilian van Ackeren ist verärgert über den Fehler des Bundesfinanzministeriums.  - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Tabaksteuer-Reform startet durch Formulierungsfehler zu früh

Bei einem Gesetz, das Zigaretten in den kommenden Jahren deutlich verteuern soll, ist dem Bundesfinanzministerium ein Fehler unterlaufen. Im Bundesgesetzblatt steht, dass die neuen Regeln bereits am 21. Oktober in Kraft treten, obwohl die höheren Steuersätze nach dem Willen des Gesetzgebers erst am 1. Januar 2027 gelten sollen.

Die Tabakbranche war nach eigenen Angaben von dem frühen Termin überrascht und rechnete mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel.

Ministerium kündigt Berichtigung an

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie wies darauf hin, dass bei einem sofortigen Inkrafttreten Steuersätze greifen würden, die eigentlich erst für 2030 vorgesehen sind. Nach Angaben des Verbands wären dafür noch keine neuen Steuerzeichen vorhanden; die Produktion und Belieferung des Handels hätten dadurch rechtlich problematisch werden können.

Das Bundesfinanzministerium räumte auf dpa-Anfrage einen technischen Fehler beim Datum des Inkrafttretens ein. Die höheren Steuersätze sollten ab dem 1. Januar 2027 gelten, erklärte ein Ministeriumssprecher. Eine Berichtigung sei bereits angestoßen, außerdem sei die Generalzolldirektion informiert.

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Branche kritisiert handwerkliche Fehler

Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie zeigte sich erleichtert, dass die Fabriken nach Angaben des Ministeriums weiter liefern dürfen. Zugleich kritisierte er, die Produktion laufe trotz des geltenden Gesetzestextes eigentlich unter unklaren rechtlichen Bedingungen.

Auch Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse bezeichnete das Gesetz als handwerklich schlecht gemacht. Bei der vorherigen Novelle im Jahr 2021 war ausdrücklich ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 festgelegt worden.

Steuer steigt bis 2030 in mehreren Stufen

Der Bundestag hatte die Reform der Tabaksteuer zuvor gebilligt. Bis 2030 soll die Steuer schrittweise steigen; dadurch könnte sich eine Packung mit 20 Zigaretten um rund vier Euro auf 11,78 Euro verteuern.

Die Gesetzesänderung war öffentlich stets mit dem Zeitraum von 2027 bis 2030 verbunden. Dass die höheren Sätze bereits im Oktober 2026 greifen könnten, war nach der Darstellung der Branche nicht vorgesehen.

Millionen Menschen rauchen in Deutschland

Nach dem Mikrozensus 2025 rauchten 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren. 14 Prozent bezeichneten sich als regelmäßige und 5 Prozent als gelegentliche Raucher.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums starben 2023 rund 131.000 Menschen in Deutschland an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen. Bereits in den Geschäften befindliche Zigaretten dürfen nach Angaben des Finanzministeriums unabhängig von der Gesetzesänderung weiter verkauft werden.

Der Fehler betrifft den Zeitpunkt des Inkrafttretens, nicht das politische Ziel der Reform. Der Bundestag hat eine schrittweise Anhebung der Tabaksteuer bis 2030 beschlossen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die höheren Sätze jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Für Hersteller und Händler ist der Unterschied zwischen einem rückwirkenden beziehungsweise sofortigen Inkrafttreten und dem vorgesehenen Jahreswechsel erheblich. Steuerzeichen, Produktionsplanung, Lagerbestände und Lieferverträge orientieren sich an den jeweils gültigen Abgabensätzen. Die vom Ministerium angekündigte Berichtigung soll deshalb verhindern, dass die Branche kurzfristig mit Steuersätzen arbeiten muss, für die noch keine passenden Steuerzeichen vorliegen.

Folgen für Preise und Konsum

Die Reform soll Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse in mehreren Schritten verteuern. Nach der politischen Planung könnte eine Packung mit 20 Zigaretten bis 2030 rund vier Euro mehr kosten und dann etwa 11,78 Euro erreichen. Für Verbraucher tritt die finanzielle Wirkung damit schrittweise ein; bereits im Handel befindliche Ware darf nach Angaben des Ministeriums weiter verkauft werden.

Die Maßnahme steht zugleich im Spannungsfeld zwischen Einnahmen, Gesundheitsschutz und der Entwicklung des legalen Marktes. Höhere Preise können den Konsum verringern, erhöhen aber auch den Anreiz, auf billigere Produkte oder den illegalen Handel auszuweichen. Für die öffentliche Debatte bleibt daher entscheidend, wie schnell die Korrektur veröffentlicht wird und ob sie die rechtliche Unsicherheit für die Unternehmen vollständig beseitigt.

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