Sturzunfälle, Arbeitsunfälle

Sturzunfälle: 28 Prozent aller Arbeitsunfälle – Pflichtschulungen

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Stürze bleiben mit 28 Prozent die häufigste Unfallursache. Neue Schulungspflichten und Förderungen werden oft nicht genutzt.

Arbeitssicherheit: Pflicht zur Prüfung von PSA und Schulungen
Nahaufnahme einer Person in Arbeitshandschuhen, die eine Absturzsicherung und Kletterseile inspiziert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen müssen ihre Schutzausrüstung regelmäßig von Fachleuten prüfen lassen. Aktuelle Schulungsangebote und Unfallzahlen zeigen: Die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten ist dringender denn je.

Rechtliche Grundlagen: Wer darf prüfen?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) schreiben die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln vor. Für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gelten zusätzliche Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unternehmen müssen Personen benennen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit die nötige Fachkompetenz mitbringen. Das Spektrum der prüfpflichtigen Arbeitsmittel reicht von Leitern über Regalanlagen bis zu Kranen und Flurförderzeugen.

Ausbildung: Was kostet die Qualifikation?

Mehrere Bildungsträger bieten spezialisierte Schulungen an. Der Anbieter AST zum Beispiel orientiert sich an TRBS 1203 und den DGUV-Vorschriften. Die Formate reichen von Präsenzveranstaltungen über E-Learning bis zu Blended-Learning.

Die Kosten variieren stark: Eine Grundqualifikation im Bereich „Basic“ gibt es ab etwa 600 Euro. Spezialisierte Kurse für bestimmte Arbeitsmittel starten bei rund 900 Euro. Wer eine zusätzliche ISO-Zertifizierung anstrebt, muss mit bis zu 1.850 Euro rechnen.

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Unfallstatistik: Stürze bleiben die größte Gefahr

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldete für 2025 einen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 4,6 Prozent. Doch Sturz- und Stolperunfälle machen mit 28 Prozent weiterhin den größten Anteil aus.

Die DGUV fordert daher regelmäßige Sensibilisierungen der Belegschaft. Eine jährliche Unterweisung vor Arbeitsbeginn ist Pflicht – nicht nur für Bauberufe, sondern zunehmend auch für Spezialbereiche wie Hochvolt-Systeme in der E-Mobilität oder Gasantriebe.

Ergänzende Maßnahmen: Erste Hilfe und Fördergelder

Neben der technischen Prüfung empfehlen Berufsgenossenschaften eine kontinuierliche Überprüfung der Erste-Hilfe-Organisation. Die BG ETEM betonte Mitte Juli 2026, dass eine gute Vorbereitung Leben retten kann. Die Kosten für diese Ausbildungen übernehmen oft die Berufsgenossenschaften. Notfallpläne und automatisierte Defibrillatoren (AED) sollten leicht zugänglich und regelmäßig gewartet sein.

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Trotz der Bedeutung von Qualifizierungsmaßnahmen: Das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld wurde bislang kaum genutzt. Ende 2025 hatten weniger als 400 Beschäftigte diese Förderung beantragt. Branchenvertreter führen das auf den hohen bürokratischen Aufwand zurück.

Für Betriebe bleibt die Weiterbildung essenziell. Neue gesetzliche Anforderungen wie das NIS-2-Umsetzungsgesetz schreiben seit Dezember 2025 verbindliche Unterweisungspflichten für Geschäftsleitung und Mitarbeitende in vielen Sektoren vor.

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