Streaming-Pflicht: Netflix und Amazon müssen 8% in deutsche Filme investieren
28.05.2026 - 23:48:57 | boerse-global.de
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL hat am heutigen Donnerstag ein spezialisiertes Beratungsangebot für die Kunst- und Unterhaltungsbranche vorgestellt. Das neue 360-Grad-Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler und bündelt Steuer- und Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Finanzdienstleistungen sowie Nachfolgeplanung. Der Start kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und Medienhäuser grundlegend verändern.
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Streaming-Plattformen müssen in deutsche Filme investieren
Erst am Mittwoch hatte das Bundeskabinett das Mediendienste-Investitionspflicht-Gesetz (MedienInvestVG) verabschiedet. Große Streaminganbieter wie Netflix, Amazon Prime und Disney+ sowie private und öffentliche Rundfunkanstalten werden demnach verpflichtet, mindestens acht Prozent ihrer Jahreserlöse in deutsche Filmproduktionen zu investieren.
Die Bundesregierung will die Filmförderung zudem auf 250 Millionen Euro pro Jahr verdoppeln. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer rechnet mit Investitionen von bis zu 15 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren. Während die SPD-Fraktion die gestaffelten Rechterückfallklauseln für unabhängige Produzenten begrüßte, kritisierte der Digitalverband Bitkom die starren Vorgaben und den höheren Bürokratieaufwand. Das Gesetz soll nach dem parlamentarischen Verfahren Anfang 2027 in Kraft treten.
Musikclubs gelten künftig als Kulturstätten
Ebenfalls am Mittwoch beschloss das Kabinett Änderungen der Baunutzungsverordnung. Musikclubs werden nun rechtlich als Kulturstätten eingestuft – und nicht mehr als Vergnügungsstätten. Das erlaubt ihnen unter bestimmten Auflagen auch die Ansiedlung in Wohngebieten. Weimer sprach von einem „überfälligen Schritt für die Live-Musik-Szene".
Im Steuerrecht gibt es ebenfalls Bewegung: Das Bundesfinanzministerium legte am Dienstag den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vor. Geplant ist unter anderem die Anhebung der Freigrenze für den Steuerabzug bei künstlerischen Darbietungen auf 500 Euro. Zudem soll der Zeitraum für die regelmäßige Arbeitsstätte in Deutschland von 48 auf 24 Monate verkürzt werden. Stellungnahmen sind bis zum 12. Juni möglich.
Live-Branche boomt trotz steigender Kosten
Die Nachfrage nach spezialisierter Beratung unterstreicht auch die aktuelle Marktentwicklung. Der Ticketing-Konzern CTS EVENTIM meldete am heutigen Donnerstag für das erste Quartal 2026 einen Umsatzanstieg von 23 Prozent auf 613,5 Millionen Euro. Das bereinigte EBITDA im Live-Entertainment-Segment legte um über 150 Prozent zu.
Laut Daten des BDKV vom Mittwoch bleibt das Interesse an Festivals trotz eines Anstiegs der Produktionskosten um 50 Prozent seit der Pandemie ungebrochen. Der Verband verzeichnete mit 5,37 Millionen regelmäßigen Konzertbesuchern einen Rekordwert. Parallel dazu treiben Kultureinrichtungen die Digitalisierung voran: Das Staatstheater Stuttgart und das Badische Staatstheater Karlsruhe starteten am Mittwoch ein Pilotprojekt zur Einführung von Microsoft Office 365 und Azure-Diensten über eine souveräne Cloud-Plattform.
Urheberrechtsstreit mit KI-Unternehmen spitzt sich zu
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden zudem durch internationale Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz geprägt. Am Mittwoch verhandelte ein Gericht in Massachusetts über einen Rechtsstreit zwischen den großen Musiklabels – darunter Universal und Sony – und der KI-Firma Suno. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Musik für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Insgesamt sollen über 61.000 Songs in den Trainingsdaten enthalten sein. Ein Urteil wird für Sommer 2026 erwartet. Der Fall könnte wegweisend für die kommerzielle Nutzung von KI in der Kreativwirtschaft werden.
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