Strafprozessordnung: Neue Befugnisse für biometrischen Datenabgleich geplant
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 19:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Fachbeiträge befassen sich in diesen Tagen intensiv mit den Auswirkungen der geplanten Paragrafen 98d und 98e der Strafprozessordnung (StPO-E).
Die Analysen untersuchen insbesondere die Konsequenzen für die digitale Souveränität sowie die Befugnisse staatlicher Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung. Im Fokus steht dabei das Spannungsfeld zwischen effizienter Strafverfolgung und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Datenschutz.
Erweiterte Befugnisse für biometrischen Abgleich und Datenanalyse
Die Bundesregierung hatte bereits Ende April 2026 den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung beschlossen. Dieser sieht mit dem neuen Paragrafen 98d StPO-E vor, dass Ermittlungsbehörden künftig biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet abgleichen dürfen.
Ergänzend dazu soll Paragraf 98e StPO-E die verfahrensübergreifende Analyse von Daten ermöglichen. Hierbei ist insbesondere der Einsatz spezialisierter Software-Plattformen wie Palantir Gotham vorgesehen, um komplexe Datenbestände strukturiert auszuwerten.
Kritiker des Entwurfs bemängeln jedoch wesentliche Punkte der Neuregelung. Ein zentraler Kritikpunkt ist der fehlende Richtervorbehalt für diese tiefgreifenden Maßnahmen. Zudem wird der Einsatz privater Infrastruktur von US-Unternehmen als problematischer Eingriff in die digitale Souveränität gewertet. Experten warnen vor einer Abhängigkeit von externen Dienstleistern bei hoheitlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
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Rechtlicher Hintergrund und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Die aktuelle Debatte steht vor dem Hintergrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023. In seinem Urteil zu den Regelungen in Hessen und Hamburg betonten die Richter das erhebliche Eingriffsgewicht automatisierter Datenanalysen. In der Folge wurden die damaligen landesrechtlichen Bestimmungen für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Als Reaktion auf dieses Urteil schufen Bund und Länder zahlreiche neue Befugnisnormen, um rechtssichere Grundlagen für die polizeiliche Arbeit zu etablieren.
Dazu gehören unter anderem der Paragraf 29a des Geldwäschegesetzes (GwG) auf Bundesebene sowie spezifische Landesregelungen wie Paragraf 61a BayPAG in Bayern, Paragraf 65a POG in Rheinland-Pfalz, Paragraf 47a BW PolG in Baden-Württemberg und Paragraf 47a BlnASOG in Berlin.
Weitere Anpassungen wurden im Paragraf 30a SOG LSA (Sachsen-Anhalt), Paragraf 62a SächsPVDG (Sachsen) sowie im Paragraf 13 ZFdG für den Zoll vorgenommen. Parallel dazu entstanden Entwürfe für den Paragrafen 98c StPO, den Paragrafen 58b BPolG sowie Anpassungen im Bundeskriminalamtgesetz.
Politische Kontroversen um den Einsatz von Palantir
Trotz der rechtlichen Bedenken ist die Software des US-Anbieters Palantir in mehreren Bundesländern bereits im Einsatz, darunter in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Gegen die Anwendung in Bayern und Hessen sind derzeit Verfassungsbeschwerden anhängig.
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Innerhalb der Politik ist die Nutzung der Software hochumstritten. Katharina Dröge von den Grünen erklärte Ende Februar 2026, dass die Entscheidung für Palantir in Baden-Württemberg falsch gewesen sei. Sie verwies darauf, dass die Beschlusslage des Bundestags einem Einsatz der Software entgegenstehe. Die Grünen fordern generell einen Ausschluss von Palantir bei staatlichen Analysesystemen.
Demgegenüber bekräftigte Innenminister Dobrindt im selben Zeitraum die Absicht, Palantir auch auf Bundesebene einzusetzen. In Baden-Württemberg wird die Software derzeit als Zwischenlösung betrachtet. Das Ziel sei hierbei die langfristige Perspektive auf eine europäische Alternative, um die technologische Unabhängigkeit zu wahren und die Anforderungen an die digitale Souveränität zu erfüllen.
