Steuerzinsen verdoppelt: Nachzahlungen kosten ab 2027 doppelt so viel
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 02:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Deutscher Steuerberaterverband (DStV), Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fordern umfassende Nachbesserungen. Im Kern geht es um Verschärfungen bei der Immobilienbewertung, die geplante Verdopplung von Nachzahlungszinsen und den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerprüfung.
Immobilien und Umsatzsteuer im Fokus
Die Neuregelungen zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien (§ 6f EStG) könnten Investitionen massiv erschweren, warnen die Fachverbände. Auch die geplante Umstellung bei der Umsatzsteuer-Organschaft (§ 2c UStG) sorgt für Unmut. Statt eines Antragsverfahrens sieht der Entwurf ein Erklärungsmodell vor – aus Sicht der Wirtschaft ein Bürokratiemonster mit erheblicher Rechtsunsicherheit.
Besonders brisant: Die Finanzverwaltung soll künftig stärker auf KI setzen dürfen (§§ 29c, 30 AO). Die Verbände fordern klare gesetzliche Leitplanken für den Einsatz automatisierter Systeme. Bitkom und Bund der Steuerzahler schließen sich an und kritisieren zudem die fehlende Inflationsanpassung in den Entwürfen.
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Zins-Verdopplung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Nachzahlungszinsen von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr steigen. Der monatliche Satz klettert von 0,15 auf 0,3 Prozent. Der Bund rechnet mit satten Mehreinnahmen: Für 2027 rund 60 Millionen Euro, bis 2031 soll die Summe auf über 600 Millionen Euro anwachsen.
Kritiker vermissen eine nachvollziehbare Herleitung für die Kehrtwende. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zinsen erst von 6 auf 1,8 Prozent gedrückt. Die geplante Verdopplung kommt für Wirtschaftsverbände in einer ohnehin angespannten konjunkturellen Lage zur Unzeit.
Härtere Gangart gegen Steuerkriminalität
Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig präsentierten am 16. Juli einen 26-Punkte-Aktionsplan. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden. Schwere Steuerhinterziehung soll künftig als Verbrechen gelten – mit Mindeststrafe von einem Jahr und Höchststrafe von bis zu 15 Jahren.
Die weiteren Verschärfungen haben es in sich:
- Aufbewahrungsfristen: Belege sollen künftig 15 statt acht Jahre aufbewahrt werden
- Registrierkassen: Ab 1. Januar 2028 müssen Betriebe mit über 100.000 Euro Jahresumsatz zwingend Registrierkassen nutzen
- Neue Behörden: Beim Zoll entsteht ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, unterstützt durch ein KI-Datenanalysezentrum
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Mittelstand und Mietmarkt unter Druck
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz warnt: Die Kombination aus Steuererhöhungen und wegfallenden Privilegien schwächt das Rückgrat des Mittelstands. Besonders die Anhebung des Spitzensteuersatzes trifft inhabergeführte Personengesellschaften hart. Auch höhere Verbrauchsteuern auf Getränke und Tabak sowie eine mögliche Zuckersteuer sorgen für Unruhe.
Parallel dazu belastet das am 10. Juli beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz den Immobiliensektor. Modernisierungsumlagen sind auf 8 Prozent der Kosten pro Jahr begrenzt, gedeckelt bei 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter. Beim Heizungstausch dürfen maximal 10 Prozent der Kosten nach Abzug von Zuschüssen umgelegt werden – die Erhöhung ist auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Die Folgen sind alarmierend: Laut Haus & Grund erwägen über 60 Prozent der Privatvermieter, ihr Engagement aufzugeben. Die Bruttomietrenditen in den Top-50-Städten liegen zuletzt bei mageren 4,1 Prozent.
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