Steuerzinsen, Steuerzahler

Steuerzinsen verdoppelt: 3,6 statt 1,8 Prozent ab 2027

Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Steuerzahler müssen ab 2027 mit verdoppelten Verzugszinsen rechnen. Die Bundesregierung verschärft zudem den Kampf gegen Steuerbetrug.

Klingbeil plant drastische Erhöhung der Steuer-Verzugszinsen
Steuerzinsen verdoppelt: 3,6 statt 1,8 Prozent ab 2027 Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab Januar 2027 sollen Steuerzahler bei Nachzahlungen deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Der monatliche Zinssatz steigt von 0,15 auf 0,3 Prozent – das macht jährlich 3,6 statt bisher 1,8 Prozent. Grundlage ist das Jahressteuergesetz 2026. Das Bundesverfassungsgericht hatte den ursprünglichen Satz von 6 Prozent für verfassungswidrig erklärt und eine Senkung erzwungen. Nun geht es wieder nach oben.

Die Folgen für Steuerzahler sind konkret: Bei einer Nachforderung von 10.000 Euro steigen die jährlichen Zinskosten von 180 auf 360 Euro. Bund, Länder und Gemeinden rechnen ab 2027 mit Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro. Bis 2031 könnten es laut Prognosen über 600 Millionen Euro jährlich sein.

Schärferes Vorgehen gegen Steuerbetrug

Parallel zur Zinserhöhung legt die Bundesregierung einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vor. Kernstück: ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll.

Der Strafrahmen für Bandenkriminalität in schweren Fällen steigt von 10 auf bis zu 15 Jahre, mindestens ein Jahr Haft droht. Die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige werden eingeschränkt. Behörden dürfen künftig Vermögenswerte für bis zu 180 Tage beschlagnahmen – ohne rechtskräftige Verurteilung.

Die Steuer-Gewerkschaft beziffert den jährlichen Schaden durch Steuerkriminalität auf rund 100 Milliarden Euro. Allein Umsatzsteuerkarussells verursachen Schäden zwischen 15 und 20 Milliarden Euro jährlich.

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Zwei neue Maßnahmen sollen die Lücken schließen: Ein elektronisches Meldesystem und eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit Umsätzen over 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028.

BFH-Urteil: Auslandswohnsitz schützt nicht vor deutschem Fiskus

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt die Risiken für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland. Ein Rentner in Portugal muss 76.272 Euro Einkommensteuer plus 1.184 Euro Verspätungszuschlag für 2019 nachzahlen.

Trotz eines speziellen Steuerstatus in Portugal unterliegen seine Einkünfte aus einem deutschen Versorgungswerk und einer Lebensversicherung – insgesamt über 448.000 Euro – der deutschen Besteuerung. Das Gericht stellte klar: Ausländische Steuerprivilegien schützen nicht vor dem Zugriff des deutschen Fiskus, wenn die Einkunftsquellen im Inland liegen.

Erbschaftssteuer und Grundsteuer: Weitere Reformen in Sicht

Auch bei der Erbschaftssteuer bewegt sich etwas. Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser kündigte eine Reform an, die Privilegien bei Betriebsvermögen überprüfen soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch 2026 erwartet.

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Immobilieneigentümer spüren derweil die Grundsteuerreform im Portemonnaie. In Nordrhein-Westfalen haben 140 von 396 Kommunen ihre Hebesätze erhöht. Spitzenreiter ist Alsdorf mit 1240 Punkten. Weitere Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den neuen Berechnungsmodellen stehen noch aus.

Und Unternehmen aufgepasst: Ab 2027 greift die aktive E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Vorgeschrieben sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Herkömmliche PDFs genügen dann nicht mehr. Experten raten zur rechtzeitigen Umstellung.

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