Steuerzinsen, Nachzahlungszinsen

Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen verdoppeln sich ab 2027

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant, die Zinsen auf Steuernachzahlungen ab 2027 zu verdoppeln. Ein Gericht zweifelt derweil an der Verfassungsmäßigkeit früherer Sätze.

Steuerzinsen verdoppeln sich: Regierungsplan ab 2027 vorgestellt
Ein Füllfederhalter auf Steuerdokumenten und einem Tablet vor einem modernen Bürogebäude als Symbol für Finanzentscheidungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung will die Zinsen für Steuernachzahlungen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr verdoppeln. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 liegt seit Mai vor, ein Beschluss wird Ende des Jahres erwartet. Der monatliche Zinssatz steigt damit von 0,15 auf 0,3 Prozent.

Kehrtwende nach Jahren der Niedrigzinsen

Die geplante Anhebung markiert einen Kurswechsel. In den vergangenen Jahren hatte die Finanzverwaltung die Sätze wegen des niedrigen Marktzinsniveaus gesenkt. Nun reagiert der Gesetzgeber auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – ein herber Schlag für alle, deren Steuerbescheid erst nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit kommt.

Das Gesetzespaket enthält weitere Änderungen: Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab 2029 neu geregelt werden. Rechtsfolgen treten dann nur noch auf aktiven Antrag ein, erste Erklärungen könnten ab Mitte 2028 möglich sein. Auch der Onlinehandel steht vor neuen Vorschriften – bei Fernverkäufen und digitalen Dienstleistungen, teils ab Anfang 2027.

Finanzgericht attackiert historische Zinssätze

Während die Politik die Zukunft verteuert, bleibt die Vergangenheit umstritten. Das Finanzgericht Münster hat im Juni ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 geäußert (Az. 9 V 583/26). Damals galten 0,5 Prozent pro Monat – also 6 Prozent im Jahr.

Das Gericht gewährte die Aussetzung der Vollziehung in voller Höhe. Damit widerspricht es der Linie des Bundesfinanzhofs, der für Zeiträume vor 2019 keine Bedenken bestätigt hatte. Die Beschwerde ist zugelassen – die obersten Finanzrichter müssen nun klären.

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Frist abgelaufen: Das droht Steuerzahlern jetzt

Die Debatte kommt nicht von ungefähr: Am 31. Juli endete die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025. Wer zur Abgabe verpflichtet ist – etwa bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder bestimmten Steuerklassenkombinationen – und zu spät liefert, zahlt drauf.

Die Finanzbehörden können Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer verlangen, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Kommt die Festsetzung später, drohen zusätzlich Nachzahlungszinsen – nach der geplanten Gesetzeslage ab 2027 deutlich teurer.

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Das große Missverhältnis bei Steuerzinsen

Ein detail sorgt bei Steuerberatern seit Jahren für Frust: Nachzahlungszinsen ans Finanzamt sind nicht abziehbar. Erstattungszinsen vom Staat müssen dagegen als Kapitalerträge versteuert werden. Diese Regelung stammt aus dem Jahressteuergesetz 2010, der Bundesfinanzhof hat sie mehrfach bestätigt. Eine Verrechnung beider Zinsarten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für 2027 planen die Koalitionspartner zudem eine größere Steuerreform mit angepasstem Grundfreibetrag – der liegt 2026 bei 12.348 Euro. Verhandelt wird über Entlastungsvolumina zwischen 10 und 25 Milliarden Euro.

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