Steuerwende, Deutschland

Steuerwende in Deutschland: Neue Abschreibungsregeln und milliardenschwere Firmenverluste

15.05.2026 - 14:27:10 | boerse-global.de

Neue BFH-Urteile und Verwaltungsanweisungen erweitern Abschreibungsspielräume, während Finanzämter strenger kontrollieren.

Steuerwende in Deutschland: Neue Abschreibungsregeln und milliardenschwere Firmenverluste - Foto: über boerse-global.de
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Zwischen neuen BFH-Urteilen und angepassten Verwaltungsanweisungen ergeben sich für Unternehmen und Privatleute völlig neue Spielräume bei der Abschreibung von Vermögenswerten. Doch die Finanzämter halten dagegen.

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Immobilien: Mehr Flexibilität, aber auch mehr Kontrolle

Der Bundesfinanzhof hat Immobilienbesitzern jüngst mehr Freiheit bei der Abschreibung eingeräumt. Seit 2021 dürfen Eigentümer jede geeignete Methode nutzen, um die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie zu bestimmen – und damit die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) zu erhöhen. Ein entscheidender Verwaltungsschritt kam Ende 2025: Die Finanzverwaltung schaffte die Pflicht ab, Gutachten ausschließlich von „öffentlich bestellten" Sachverständigen erstellen zu lassen.

Doch was die eine Hand gibt, nimmt die andere. Die Finanzämter gehen nun aggressiver gegen Bewertungen von Gebäuden in hochpreisigen Transaktionen vor. Besonders betroffen: Fälle, in denen Immobilien teuer gekauft werden, aber eine kurze Restnutzungsdauer von unter 20 Jahren aufweisen. Die Behörden reduzieren dann den angesetzten Gebäudewert, um das Abschreibungspotenzial zu schmälern.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Investor kaufte für eine Million Euro und wollte bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 16 Jahren jährlich 50.000 Euro abschreiben. Das Finanzamt halbierte den Gebäudeanteil – übrig blieben nur 25.000 Euro. Steuerberater empfehlen in solchen Fällen formellen Einspruch. Denn laut BFH-Urteil IX R 26/19 müssen die Behörden ein eigenes Gutachten vorlegen, wenn sie von einer fachgerecht erstellten Bewertung abweichen wollen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter: Degressive Abschreibung als Turbo

Für das Steuerjahr 2026 gibt es eine echte Neuerung: Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, können Unternehmen die degressive Abschreibung nutzen. Der Satz darf bis zum Dreifachen der linearen Rate betragen – gedeckelt bei maximal 20 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Eine Maschine für 600.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Nach alter Regel: 40.000 Euro Abschreibung im ersten Jahr. Nach neuer Regel: 120.000 Euro. Ein gewaltiger Unterschied, der die Liquidität gerade in den ersten Jahren massiv entlastet.

Porsche SE: Milliardenabschreibung drückt Quartalsergebnis

Die praktischen Auswirkungen dieser Bewertungsspielräume zeigen sich gerade in den Bilanzen der großen deutschen Holdinggesellschaften. Die Porsche SE, Dachgesellschaft des Volkswagen-Konzerns, hat für das erste Quartal 2026 einen Nettoverlust von 923 Millionen Euro ausgewiesen.

Haupttreiber: Eine Wertberichtigung auf die Volkswagen-Beteiligung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Zwar erwirtschaftete die Holding einen bereinigten Gewinn von 382 Millionen Euro – ein Rückgang von 21 Prozent zum Vorjahr. Doch die Abschreibung riss das Gesamtergebnis tief in die roten Zahlen. Die Nettoverschuldung lag zum Stichtag bei 5,15 Milliarden Euro.

Konzernchef Hans Dieter Pötsch betonte, dass Geschäftsmodelle an die sich wandelnden Marktbedingungen angepasst werden müssten. Für das Gesamtjahr 2026 prognostiziert Porsche SE ein bereinigtes Ergebnis zwischen 1,5 und 3,5 Milliarden Euro. Die Nettoverschuldung soll zwischen 4,7 und 5,2 Milliarden Euro liegen.

Fahrtkosten und Firmenwagen: Strengere Regeln für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer müssen sich auf schärfere Kontrollen einstellen. Ein aktuelles BFH-Urteil (Az. VI R 30/24) hat klargestellt, wann Reisekosten mit dem Privatwagen abgesetzt werden können, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht.

Der Fall: Ein Mitarbeiter nutzte für Dienstreisen sein Privatfahrzeug zu einem Satz von 2,28 Euro pro Kilometer und wollte 3.800 Euro als Werbungskosten geltend machen. Sein eigentliches Motiv: Der Ehepartner sollte den Firmenwagen privat nutzen können. Das Gericht wertete die Kosten als „unangemessen" und von privaten Motiven getrieben. Die Absetzung wurde versagt.

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Die Finanzämter werden diese strengen Maßstäbe künftig anlegen – besonders dann, wenn die Wahl des Verkehrsmittels eher der persönlichen Bequemlichkeit als betrieblicher Effizienz dient.

Fristen und Freibeträge: Was sich 2026 ändert

Für die Steuererklärung 2025 gilt: Abgabeschluss ist der 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Für das Steuerjahr 2026 wurden einige Freibeträge angepasst. So sind Gewerkschaftsbeiträge vollständig absetzbar. Die Pendlerpauschale beträgt 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer.

Europäische Nachbarn: Österreich senkt Mehrwertsteuer

Während Deutschland auf Abschreibungen und Unternehmensbewertungen fokussiert, gehen andere Länder andere Wege. Österreich hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 sinkt der Satz für Milch, Eier, Obst, Gemüse und Brot von zehn auf 4,9 Prozent. Die Maßnahme kostet den Staat 200 Millionen Euro im Restjahr 2026 und 400 Millionen jährlich ab 2027.

Italien wiederum hat am 4. Mai 2026 neue Regeln zur „Hyper-Abschreibung" formalisiert. Unternehmen müssen künftig detailliertere Nachweise einreichen – ein Bürokratie-Plus, das viele kritisch sehen.

Ausblick: Koalitionsausschuss ebnet Weg für Steuerreform

Der Koalitionsausschuss vom 12. Mai 2026 hat einen Fahrplan für weitere Reformen festgelegt. Ziel: Verabschiedung vor der Sommerpause am 10. Juli. Die geplante 1.000-Euro-Entlastungsprämie scheiterte zwar am Bundesrat, doch der Fokus liegt nun auf einer breiteren Einkommensteuerreform für niedrige und mittlere Einkommen – möglicherweise ab 2027.

Auch beim CO?-Preis zeichnet sich Stabilität ab: Für 2027 wird ein Wert zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne erwartet. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft von 2,8 Milliarden Euro vermieden werden. Die Ministerien müssen bis zum 20. Mai 2026 eigene Sparvorschläge vorlegen – denn der Bundeshaushalt 2027 soll ohne die vorhandene 11-Milliarden-Euro-Reserve auskommen.

Die Gespräche zwischen Regierung und Sozialpartnern werden Anfang Juni intensiviert. Für Steuerzahler und Unternehmen heißt es: Augen auf und die neuen Spielräume nutzen – bevor die Finanzämter die Schrauben wieder anziehen.

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