Steuersenkung, Grundfreibetrag

Steuersenkung 2027: Grundfreibetrag steigt um 216 Euro

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesfinanzministerium plant zweistufige Einkommensteuersenkung ab 2027. Kritiker bemängeln fehlenden Inflationsausgleich und fordern höhere Entlastungen.

Steuerreform 2027: Entlastung bis zehn Milliarden geplant
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes in Berlin unter blauem Himmel als Symbol für Finanzpolitik. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium will die Einkommensteuer in zwei Stufen senken. Ein Referentenentwurf sieht Entlastungen von bis zu zehn Milliarden Euro vor – doch die Kritik ist groß.

Entlastung ab 2027: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen

Die Pläne aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil sehen vor, Steuerzahler ab 2027 schrittweise zu entlasten. Im ersten Jahr sollen zwischen 2,9 und 5,6 Milliarden Euro zusammenkommen, je nach Berechnungsgrundlage. 2028 soll das Volumen dann auf rund zehn Milliarden Euro jährlich anwachsen.

Der Grundfreibetrag soll 2027 um 216 Euro und 2028 um weitere 336 Euro auf dann 12.900 Euro steigen. Auch beim Kindergeld ist eine Anhebung geplant: 2027 gibt es acht Euro mehr, 2028 weitere fünf Euro – dann liegen die Leistungen bei 272 Euro monatlich.

Gleichzeitig plant das Ministerium eine Reform der Steuersätze. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig ab einem Einkommen von 69.879 Euro greifen. Bei der Reichensteuer sind neue Staffeln vorgesehen: 45 Prozent ab 250.000 Euro (277.826 Euro für Singles), 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Gegenfinanzierung: Vereine, Handwerker und Minijobs betroffen

Die Entlastungen sind nur die eine Seite. Um die Mindereinnahmen abzufedern, plant das Ministerium Belastungen an anderer Stelle – die Nettoentlastung 2028 dürfte so bei rund 4,9 Milliarden Euro liegen.

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Besonders umstritten: Der Freibetrag für Vereine soll von 5.000 auf 1.000 Euro sinken. Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch mit 15 statt 20 Prozent absetzbar sein. Bei Minijobs steigt die Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent. Und der Freibetrag von 45.000 Euro bei Betriebsveräußerungen entfällt komplett.

Kritik: Kalte Progression bleibt unausgeglichen

Der größte Streitpunkt: Die Pläne verzichten auf einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Finanzexperten der Union rechnen vor, dass ein Ausgleich allein 2027 rund acht Milliarden Euro gekostet hätte. Der Vorwurf: Die Regierung lasse die Bürger bei der Inflation im Stich.

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FDP-Chef Kubicki spricht von einem Bruch politischer Versprechen. Auch CDU und CSU laufen Sturm – sie fordern Entlastungen von mindestens 15 Milliarden Euro. Zudem warnen Kritiker, dass steigende Sozialbeiträge die Steuervorteile für Arbeitnehmer ohnehin neutralisieren könnten.

Das Finanzministerium weist die Kritik zurück. Die Reform werde ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten, die Verhandlungen innerhalb der Koalition dauern an.

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