Steuerregeln, Uzbekistan

Steuerregeln: Uzbekistan hebt Schwelle auf 5 Mrd. Som ab Juni

29.05.2026 - 18:01:28 | boerse-global.de

Uzbekistan senkt Mehrwertsteuer für Kleinbetriebe, Deutschland hebt Umsatzgrenzen an. EuGH prüft Vorsteuerabzug ohne Rechnung.

Steuerregeln: Uzbekistan hebt Schwelle auf 5 Mrd. Som ab Juni - Foto: über boerse-global.de
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Uzbekistan hebt Grenzen drastisch an

Ein Präsidialdekret vom 26. Mai 2026 soll das Wachstum kleiner Unternehmen in Uzbekistan ankurbeln. Ab dem 1. Juni steigt die Umsatzschwelle für die allgemeine Steuerpflicht von einer Milliarde auf fünf Milliarden Som. Betroffen sind rund 600.000 Firmen.

Für die Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen gilt künftig ein vereinfachter Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent. Unternehmen, die sich für dieses Modell entscheiden, zahlen zudem keine Gewinnsteuer. Die bisherige Praxis, Mehrwertsteuerzertifikate vorübergehend auszusetzen, wurde abgeschafft.

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Weitere Erleichterungen: Bis zum 1. Januar 2028 finden keine Steuerprüfungen statt, wenn das Steuerrisiko unter 500 Millionen Som liegt. Vor-Ort-Kontrollen entfallen bei Risiken unter 100 Millionen Som. In der Hotellerie und Gastronomie sind nun Barzahlungen für Alkohol und Tabak erlaubt. Ab Januar 2027 dürfen kleine Firmen zudem Ausgaben für Buchhalter und Berater steuerlich doppelt geltend machen.

Deutschland: Höhere Grenzen für Kleinunternehmer

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland angehobene Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Grenze für das Vorjahr stieg von 22.000 auf 25.000 Euro. Die aktuelle Jahresgrenze wurde von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt.

Wichtig: Überschreitet ein Betrieb die 100.000-Euro-Marke im laufenden Jahr, entfällt die Steuerbefreiung sofort für alle darüberliegenden Umsätze. Kleinunternehmer müssen zwar keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Wer sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, ist fünf Jahre an die reguläre Mehrwertsteuer gebunden.

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Für den Ruhestand 2026 gilt: 84 Prozent der Bruttorente sind steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro.

EuG-Urteil: Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung?

Das Europäische Gericht (EuG) entschied am 11. Februar 2026: Der Vorsteuerabzug kann auch ohne physischen Rechnungsbesitz geltend gemacht werden – sofern die Leistung erbracht wurde. Die Rechnung gilt demnach als formale, nicht als materielle Voraussetzung.

Allerdings: Das Urteil wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Bis zur endgültigen Entscheidung wenden die deutschen Finanzämter die bisherigen Regeln an. Steuerexperten raten betroffenen Unternehmen, sich bei Betriebsprüfungen auf das Februar-Urteil zu berufen, um das Verfahren offen zu halten.

Neue Regeln für Marktpreise

Seit dem 18. Mai 2026 gilt ein neues System zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage. Weicht der in Rechnungen ausgewiesene Preis um mehr als 20 Prozent vom Marktpreis ab, prüfen die Finanzbehörden mit der vergleichbaren Marktpreismethode. Ziel ist es, Steuerverkürzungen durch künstlich niedrige Preise zu verhindern. Weitere Regelungen zu elektronischen Rezeptnummern auf Kassenbons und zur Rückerstattung negativer Mehrwertsteuerbeträge sind in Vorbereitung.

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