Steuerreform ab Januar 2027: Zehn Milliarden Euro Entlastung für Millionen
03.07.2026 - 01:12:14 | boerse-global.de
Es bringt Änderungen bei Steuern, Rente und Arbeitsmarkt – mit Entlastungen für Millionen, aber auch neuen Belastungen.
Steuerreform entlastet vor allem Durchschnittsverdiener
Kernstück der Einigung ist eine Einkommensteuerreform mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und ihre volle Wirkung 2028 entfalten.
Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf rund 12.900 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich um 200 Euro auf dann 1.430 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt zwar unverändert, greift aber erst ab 70.600 Euro Jahreseinkommen.
Für Spitzenverdiener wird es teurer: Die Reichensteuer wird gesplittet. Ab 250.000 Euro Einkommen sind 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.
Mehr Geld für Familien
Familien sollen kräftig entlastet werden. Das Kindergeld steigt 2027 auf 267 Euro, 2028 auf 272 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag klettert parallel auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
Die Koalition rechnet vor: Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Bruttoeinkommen spart ab 2028 über 600 Euro pro Jahr.
Neue Regeln am Arbeitsmarkt
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Nicht alle Änderungen sind erfreulich. Der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent, die maximale Erstattung liegt bei 900 Euro. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent.
Positiv: Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben bis 75 Euro Stundenlohn steuerfrei.
Ein harter Einschnitt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Medizinerverbände kritisieren das als „organisatorische Belastung“ für die Praxen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es mehr Spielraum: Sachgrundlose Befristungen sind bis 2030 für maximal 48 Monate möglich, mit bis zu sechsmaliger Verlängerung. Für Hochverdiener über 14.787,50 Euro Monatsgehalt werden Abfindungen erleichtert.
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Rentenreform und Bürokratieabbau
In der Rentenpolitik will die Regierung bis Ende 2026 insgesamt 33 Vorschläge einer Fachkommission umsetzen. Dazu gehören die Einführung einer Kapitalrente und das Auslaufen der abschlagsfreien Rente mit 63 bei gleichzeitig steigendem Renteneintrittsalter.
Beim Bürokratieabbau gibt es konkrete Ziele: Jede vierte Dokumentationspflicht soll gestrichen werden. Im Steuerwesen ist eine stärkere Digitalisierung geplant – die Zuteilung von Steuernummern soll künftig innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Im Wohnungsbau schließt die Koalition eine Vergesellschaftung privater Wohnungen per Bundesgesetz aus. Stattdessen soll eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden.
Gemischte Reaktionen
Die Wirtschaft reagiert verhalten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft kritisiert, die kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen – dafür wären mindestens acht Milliarden Euro nötig gewesen.
Arbeitgeberverbände bemängeln fehlende Wachstumsimpulse und sehen den Mittelstand durch die höhere Reichensteuer belastet. Der Bund der Steuerzahler spricht angesichts der geringen Entlastung pro Steuerzahler von einer „unzureichenden Reform“.
