Steuerreform ab 2027: Freibeträge steigen, Minijob-Pauschal verdoppelt sich
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 22:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Grund sind steigende Lebenshaltungskosten und prognostizierte Erhöhungen der Sozialabgaben. Die Bundesregierung bereitet zudem weitreichende Anpassungen im Steuer- und Sozialrecht vor.
Monatliche Sachbezüge als beliebtestes Instrument
Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, das Nettoeinkommen ihrer Mitarbeiter zu erhöhen – ohne die volle Belastung durch Steuern und Sozialabgaben. Besonders verbreitet sind monatliche Sachbezüge, die häufig über Prepaid-Guthabenkarten abgewickelt werden. Die Freigrenze liegt zwischen 44 und 50 Euro.
Daneben gibt es weitere steuerbegünstigte Optionen:
- Internetpauschale: Bis zu 50 Euro monatlich für die private Nutzung des Internetanschlusses
- Erholungsbeihilfe: Einmalig 156 Euro pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen
- Aufmerksamkeiten: Geschenke zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro steuerfrei
- Betriebliche Altersvorsorge: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung
Für größere Zuwendungen bietet das Steuerrecht Sonderzahlungen bis 10.000 Euro. Diese lassen sich mit einem Pauschalsatz von 30 Prozent versteuern – deutlich günstiger als der reguläre Einkommensteuersatz.
Steuerfreiheit für Überstunden: Gesetz lässt auf sich warten
Eine zentrale Zusage aus dem Koalitionsvertrag ist bisher nicht umgesetzt: die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Ursprünglich für Anfang 2026 geplant, ist das Gesetz noch nicht in Kraft.
Der Plan sieht vor, Zuschläge für Überstunden bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen nur Vollzeitbeschäftigte mit 34 bis 40 Wochenstunden. Die Realität: Arbeitnehmer leisten im Schnitt 28,2 Überstunden pro Jahr, davon werden 13,1 Stunden vergütet. Fachleute errechneten bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro eine Entlastung von rund 30 Euro pro Jahr.
Kritik kommt von Gewerkschaften. Teilzeitkräfte – und damit überproportional viele Frauen – bleiben von der Regelung ausgeschlossen.
Reformpaket ab 2027: Entlastungen und Verschärfungen
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Der Koalitionsausschuss hat ein umfangreiches Paket geschnürt, das ab 2027 wirksam werden soll:
- Freibeträge: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 auf 1.430 Euro. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro klettern.
- Zuschläge: Die Steuerfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge wird von 50 auf 75 Euro pro Stunde ausgeweitet.
- Kindergeld: Steigt 2027 auf 259 Euro und 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind.
Gegenfinanziert wird das unter anderem durch eine höhere Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zudem soll die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen.
Steigende Sozialabgaben fressen Entlastungen auf
Trotz der Steuerreform warnen Wirtschaftsforscher vor realen Nettoverlusten. Berechnungen der Universität Erlangen-Nürnberg zeigen: Die Kombination aus Steuerreform und steigenden Sozialabgaben könnte ab 2028 bei vielen Einkommensgruppen zu weniger Netto führen.
Haupttreiber ist der prognostizierte Anstieg des Rentenbeitragssatzes auf 19,9 Prozent im Jahr 2028. Familien mit mittlerem Einkommen könnten durch höhere Freibeträge leicht profitieren. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen ab 3.000 Euro müssten dagegen mit Einbußen rechnen.
Der Bundestag verabschiedete zudem ein Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Es sieht höhere Zuzahlungen für Medikamente und einen Beitragszuschlag für Ehepartner vor, die nicht familienversichert sind.
Besondere Regeln für Familienbetriebe
Steigende Sozialabgaben fressen die Entlastungen der Reform auf – das zeigen Berechnungen der Universität Erlangen-Nürnberg. Mit unserer Checkliste steuerfreier Sachbezüge und den 5 Hebeln für ein Netto-Plus bleiben Sie vorne. Checkliste jetzt sichern
Für Handwerksbetriebe und Familienunternehmen bleibt die Anstellung von Angehörigen ein wichtiges Instrument. Allerdings prüfen die Finanzbehörden genau. Arbeitsverträge müssen schriftlich fixiert sein und einem Fremdvergleich standhalten.
Eine Neuerung im Jahressteuergesetz 2026 betrifft die Forschungszulage. Sie wurde rückwirkend zum Jahresbeginn auf 25 Millionen Euro festgesetzt – um Innovationen im Mittelstand zu fördern.
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