Steuerreform, Entlastung

Steuerreform ab 2027: Entlastung für Familien, höhere Sätze für Topverdiener

Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante zweistufige Steuerreform entlastet Familien und Geringverdiener, erhöht aber die Abgaben für hohe Einkommen und birgt Risiken.

Steuerreform 2027: Entlastungen für Familien, höhere Sätze für Spitzenverdiener
Ein moderner Schreibtisch mit Dokumenten vor dem unscharfen Hintergrund eines Parlamentsgebäudes. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung bereitet eine umfassende Reform des Steuersystems vor, die in zwei Stufen ab dem Jahr 2027 in Kraft treten soll. Während das Finanzministerium deutliche Entlastungen für Familien und Geringverdiener vorsieht, warnen Berichte vor einer drohenden doppelten Steuerbelastung durch die geplante Umsetzung. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Verschärfung der Steuersätze für hohe Einkommen sowie Anpassungen beim Kindergeld vor.

Anfang August wurde bekannt, dass das Bundesfinanzministerium einen Entwurf für eine zweistufige Steuerreform vorgelegt hat. Diese sieht für das Jahr 2027 zunächst Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer in Höhe von zirka 3 Milliarden Euro vor. Im zweiten Schritt, der für 2028 geplant ist, sollen sich die Mindereinnahmen auf insgesamt 6,99 Milliarden Euro belaufen. Im Vergleich zum Jahr 2026 rechnet die Bundesregierung für 2028 mit einer steuerlichen Gesamtentlastung von rund 10 Milliarden Euro.

Anpassungen bei Freibeträgen und Kindergeld

Ein Kernbestandteil der Reform ist die Anhebung der steuerlichen Freibeträge. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 um 216 Euro und im darauffolgenden Jahr 2028 um weitere 336 Euro steigen. Auch für Familien sind spezifische Anpassungen vorgesehen: Der Kinderfreibetrag soll um 300 Euro angehoben werden.

Beim Kindergeld plant die Bundesregierung ebenfalls eine stufenweise Erhöhung. Für das Jahr 2027 ist eine Steigerung um 8 Euro pro Monat vorgesehen, gefolgt von einem weiteren Plus von 5 Euro im Jahr 2028. Trotz dieser Entlastungspläne berichten Medien unter Berufung auf Regierungskreise über das Risiko einer doppelten Steuerbelastung, die sich aus der konkreten Ausgestaltung der zwei Reformstufen ergeben könnte.

Höhere Sätze für Spitzenverdiener

Parallel zu den Entlastungen im unteren und mittleren Einkommensbereich sieht der Entwurf eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer vor. Geplant ist, den Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro anzuwenden. Ab einer Grenze von 280.000 Euro soll der Spitzensteuersatz auf 47 Prozent steigen. Damit zielt das Finanzministerium auf eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen an der Finanzierung des Reformpakets ab.

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Kontroverse um die Mehrwertsteuer und Handwerkerleistungen

Flankiert wird die Debatte um die Einkommensteuer durch Vorschläge zur Umgestaltung der Mehrwertsteuer. Ifo-Präsident Fuest forderte jüngst die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent. Stattdessen solle ein einheitlicher Satz von 19 Prozent für alle Waren gelten. Laut Fuest entgehen dem Staat jährlich etwa 43,5 Milliarden Euro durch die bestehenden Ausnahmen. Zum Ausgleich schlug er eine jährliche Zahlung von 360 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen vor.

Dieser Vorstoß stieß jedoch auf breite Ablehnung bei der SPD und der Union. Die SPD-Finanzpolitikerin Heiligenstadt rechnete vor, dass eine Familie mit einem wöchentlichen Lebensmitteleinkauf von 100 Euro durch eine solche Vereinheitlichung Mehrkosten von 600 Euro pro Jahr tragen müsste.

Zusätzliche Diskussionen löste eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes aus, die steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen zu streichen. Bisher können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, geltend gemacht werden. Im Jahr 2024 führte dies zu Einnahmeausfällen von 2,4 Milliarden Euro. Während die Rechnungsprüfer die Abschaffung befürworten, fordert das Handwerk stattdessen eine Reform des Instruments, um die Attraktivität offizieller Beauftragungen zu erhalten.

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Kritik aus der Bauwirtschaft

Auch geplante Sonderzahlungen stoßen auf Widerstand. Die Bauverbände NRW kritisierten eine im Rahmen der Regierungspläne diskutierte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro für Beschäftigte. Hauptgeschäftsführer Baumann wies darauf hin, dass eine solche Maßnahme einen hohen Erwartungsdruck erzeuge, den kleine und mittlere Bauunternehmen angesichts gestiegener Energie- und Rohstoffpreise kaum erfüllen könnten. Die Branche befinde sich derzeit ohnehin unter erheblichem Kostendruck.

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