Steuerreform 2027: Pauschbetrag steigt um 200 Euro für Millionen
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 das Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie Anpassungen bei den steuerlichen Freibeträgen und dem Kindergeld vor. Ziel der Reform ist ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro, wobei die volle finanzielle Wirkung erst ab dem Jahr 2028 eintreten soll.
Anpassungen der Pausch- und Freibeträge
Ein zentrales Element der Reform ist die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Dieser soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen, was einer Zunahme um 200 Euro entspricht.
Je nach individuellem Steuersatz ergeben sich daraus unterschiedliche Entlastungen: Bei einem Steuersatz von 20 Prozent liegt die Ersparnis bei etwa 40 Euro, bei 30 Prozent bei 60 Euro und bei einem Satz von 35 Prozent bei rund 70 Euro.
Parallel dazu wird der steuerliche Grundfreibetrag schrittweise angehoben. Nach 12.348 Euro im Jahr 2026 soll dieser Wert im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im darauffolgenden Jahr 2028 auf 12.900 Euro steigen.
Änderungen bei Familienleistungen und Steuersätzen
Auch beim Kindergeld sind Anpassungen vorgesehen. Der monatliche Betrag soll von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass der bisherige Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro entfällt.
Hinsichtlich der Einkommensteuertarife verschiebt die Bundesregierung die Grenze für den Spitzensteuersatz. Dieser soll ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen, statt wie zuvor bei 69.878 Euro. Der Satz bleibt unverändert bei 42 Prozent.
Bei der sogenannten Reichensteuer sind Sätze von 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende sowie 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen. Eine geplante Kryptosteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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Kritik von Wirtschaftsforschern und Verbänden
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bewertete die Reform kritisch. Laut Berichten vom 12. September 2026 kalkuliert das Institut damit, dass die kalte Progression dem Fiskus in den Jahren 2026 und 2027 rund 15 Milliarden Euro zusätzlich einbringt. Da die geplante Entlastung jedoch nur 10 Milliarden Euro betrage, reiche das Paket nicht aus, um die inflationsbedingte Mehrbelastung vollständig auszugleichen.
Auch der Bund der Steuerzahler äußerte deutliche Vorbehalte. Präsident Holznagel bezeichnete die Steuerreform als Farce und warf der Bundesregierung vor, den Steuerzahlern im Jahr 2027 Entlastungen in Höhe von mindestens 6 Milliarden Euro vorzuenthalten. Zudem kritisierte der Verband die Haushaltsplanungen, die bis zum Jahr 2030 eine Neuverschuldung von mehr als 200 Milliarden Euro pro Jahr vorsehen.
Politischer Widerstand und parlamentarisches Verfahren
Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion formiert sich Widerstand gegen das Vorhaben von Finanzminister Klingbeil. Rund 20 Abgeordnete drohen damit, das Steuerpaket abzulehnen. Die Kritik richtet sich vor allem gegen den ihrer Ansicht nach unzureichenden Ausgleich der kalten Progression sowie gegen die Einführung einer Zucker-, Plastik- und Kryptosteuer.
CDU-Generalsekretär Linnemann hatte bereits im Februar 2026 gefordert, die Grenze für den Spitzensteuersatz auf über 80.000 Euro anzuheben – ein Vorschlag, den ifo-Präsident Fuest zwar als sinnvoll, aber für eine umfassende Entlastung der Mittelschicht als nicht ausreichend bewertete.
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Aus den Reihen der SPD-Finanzpolitiker signalisierten Heiligenstadt und Rudolph grundsätzlich Offenheit für höhere Entlastungen. Rudolph brachte dabei eine Verschiebung der Mütterrente ins Gespräch. Die SPD schlägt zudem vor, im Gegenzug für Entlastungen den Spitzensteuersatz weiter zu erhöhen sowie eine Reform der Erbschaftsteuer und die Einführung einer Vermögensteuer zu prüfen.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat am 18. Dezember 2026 über das Gesetz berät, nachdem die endgültige Verabschiedung des Haushalts für den 27. November 2026 geplant ist.
