Steuerreform 2027: Pauschalsteuer für Minijobs steigt auf 5%
Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Anfang September hat das Bundeskabinett die Pläne für die Einkommensteuerreform 2027 auf den Weg gebracht. Die Neuregelungen stoßen jedoch auf deutliche Kritik bei Vertretern der Wirtschaft und kirchlich organisierten Unternehmerverbänden. Besonders die geplanten Änderungen bei den Geringfügigkeitsbeschäftigungen, den sogenannten Minijobs, werden als bürokratisch und kostspielig eingestuft.
Deutliche Verteuerung der Lohnnebenkosten
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) warnt vor einer erheblichen Steigerung der Personalkosten. Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs, die ab dem Jahr 2027 von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent steigen soll.
Zusätzlich sieht der Reformvorschlag vor, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzupassen. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung ist bereits von 13 Prozent auf 17,5 Prozent angehoben worden; für die Zukunft ist zudem eine Pflegeversicherung mit einem Satz von 3,6 Prozent vorgesehen.
Branchenvertreter des Handelsverbands Deutschland (HDE) betonen, dass damit die Minijob-Abschaffung zwar vorerst vom Tisch sei, die finanzielle Belastung für die Betriebe jedoch massiv zunehme. In der Kalkulation des Verbandes könnten die Gesamtkosten für Arbeitgeber durch die kumulierten Abgaben auf bis zu 40 Prozent steigen. Aktuell sind bundesweit rund 7 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt.
Besorgnis im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft
Besonders hart trifft die Reform Branchen mit einer hohen Dichte an Teilzeitkräften. Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga wies darauf hin, dass im Gastgewerbe jeder zweite Beschäftigte auf Minijobbasis arbeite.
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Die Erhöhung der Pauschalsteuer sei daher ein falsches Signal für eine Branche, die bereits mit steigenden Kosten kämpft. Zudem wird kritisiert, dass eine geplante Sozialabgabenbefreiung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen künftig nur noch für tarifgebundene Betriebe gelten soll.
Auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau herrscht Unmut. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Familienbetrieben Land und Forst sehen durch die Einkommensteuerreform 2027 erhebliche neue Belastungen auf familiengeführte Betriebe zukommen.
Zwar werden einzelne Entlastungsschritte grundsätzlich begrüßt, die zusätzlichen Abgaben bei den Minijobs würden diese jedoch teilweise wieder neutralisieren.
Eckpunkte der Einkommensteuerreform 2027
Die Reform umfasst neben den Anpassungen bei Geringverdienern auch grundlegende Änderungen am Steuertarif. Das Bundeskabinett hat folgende Kernpunkte beschlossen:
- Grundfreibetrag: Dieser soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Folgejahr 2028 auf 12.900 Euro steigen.
- Kindergeld: Die Bezüge werden auf 267 Euro (2027) beziehungsweise 272 Euro (2028) angehoben.
- Spitzensteuersatz: Ein neuer Satz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro soll eingeführt werden.
- Handwerkerleistungen: Diese können mit 15 Prozent von einem Betrag von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
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Arbeitgeberpräsident Dulger kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Steuersatz von 45 Prozent künftig früher greifen werde und forderte einen konsequenteren Ausgleich der kalten Progression.
Forderung nach Entbürokratisierung
Neben den finanziellen Aspekten wird vor allem der bürokratische Aufwand bemängelt. Der BKU mahnte an, dass die Reform die Verwaltung in den Unternehmen verkompliziere, statt sie zu vereinfachen. Zudem wird vor hohen Grenzsteuersätzen gewarnt, die insbesondere Zweitverdiener abschrecken könnten, mehr zu arbeiten.
Das Handwerk zeigt sich ebenfalls enttäuscht vom Umfang der geplanten Entlastungen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schätzt das Entlastungsvolumen der gesamten Reform für das Jahr 2027 auf lediglich 1,5 Milliarden Euro, was angesichts der steigenden Kosten in anderen Bereichen als unzureichend bewertet wird. Während die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro steigen soll, bleibt die Kritik an der steuerlichen Gesamtarchitektur bestehen.
