Steuerreform, Handwerkerförderung

Steuerreform 2027: Handwerkerförderung soll auf 900 Euro sinken

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Entwürfe sehen höhere Freibeträge und Kindergeld vor, zugleich sollen Handwerkervergünstigungen und die Minijob-Pauschsteuer angepasst werden.

Steuerreform 2027: Bundestag berät Entlastungen und Gegenfinanzierung
Das Berliner Reichstagsgebäude bei goldenem Sonnenlicht vor einem klaren Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Am 8. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag in seiner 99. Sitzung erstmals über das geplante Einkommensteuerreformgesetz 2027 sowie das Jahressteuergesetz 2026 debattiert. Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes vom 28. September 2026 (BT-Drs. 21/8235) sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Zusammen mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vom 30. September 2026 (BT-Drs. 21/8283), den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hatte, und einem Antrag der Grünen-Fraktion zum Kindergeld (BT-Drs. 21/8378) wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Bundesfinanzminister Klingbeil stellte für die Jahre 2027 und 2028 eine Bruttoentlastung von zehn Milliarden Euro für kleine und mittlere Einkommen in Aussicht. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Entlastungsvolumen über zwei Jahre hinweg mehr als zehn Milliarden Euro betragen, während Branchenberichte ab dem Jahr 2028 von einer jährlichen Wirkung in dieser Höhe ausgehen. Beschlossen sind die Maßnahmen bislang nicht.

Höhere Freibeträge und schrittweise Anpassung des Kindergeldes

Die Pläne der Bundesregierung sehen Anpassungen an zentralen Stellschrauben des Steuertarifs vor. Der Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden.

Parallel dazu soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro steigen. Beim Einkommensteuertarif ist vorgesehen, dass ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greift, während ab 280.000 Euro künftig 47 Prozent fällig werden sollen.

Für Familien sind gestaffelte Erhöhungen eingeplant. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von bisher 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen und ab Januar 2028 auf 272 Euro klettern.

Der steuerliche Kinderfreibetrag inklusive des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der aktuell bei 9.756 Euro liegt, soll zum Januar 2027 auf 10.056 Euro und für 2028 auf 10.236 Euro angepasst werden.

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Einschnitte bei Handwerkerleistungen und höhere Pauschalsteuer für Minijobs

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen enthält der Gesetzentwurf deutliche Kürzungen bei bestehenden Vergünstigungen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll ab 2027 von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Zugleich soll der maximale Förderbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr verringert werden.

Konkret bedeutet dies, dass bei 4.000 Euro Lohnkosten der Steuervorteil von 800 auf 600 Euro schrumpft; bei 500 Euro Arbeitskosten sinkt die Ersparnis von 100 auf 75 Euro. Bei maximal ausgeschöpften Arbeitskosten von bisher 6.000 Euro führt die Neuregelung zu einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 300 Euro jährlich.

Der Bund rechnet durch die Kürzung der Handwerkerförderung mit Mehreinnahmen von rund 710 Millionen Euro pro Jahr. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks nahmen im Jahr 2026 mindestens zwei Millionen Haushalte diese Regelung in Anspruch.

Der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen soll dagegen unverändert bleiben. Zudem soll die Pauschsteuer für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden. Insgesamt veranschlagt der Bund für 2027 aus diesen Gegenfinanzierungsmaßnahmen Mehreinnahmen von rund 2,6 Milliarden Euro.

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Weitere Debatten im Bundesrat und Zeithorizont

Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes am 2. September 2026 auf den Weg gebracht. Die Länderkammer hatte sich bereits am 25. September 2026 in ihrer 1068. Sitzung mit dem Gesetzesvorhaben befasst und dabei einen Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 300 Prozent abgelehnt.

Zudem steht am 16. Oktober 2026 eine Ausschussempfehlung im Bundesrat zur Beratung an, die eine grundlegende Änderung bei privaten Immobilienverkäufen nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes anregt.

Demnach könnten Veräußerungsgewinne künftig unabhängig von der zehnjährigen Haltedauer mit dem individuellen Einkommensteuersatz belegt werden, sofern die Zehnjahresfrist am Tag der Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen ist.

Ausnahmen blieben demnach für selbstgenutzte Immobilien vorgesehen. Steuerexperten weisen darauf hin, dass eine solche Neuregelung zu einem Rückgang von Bestandsangeboten am Markt führen und Haltefristen oder familiäre Übertragungen begünstigen könnte.

Bundestag und Bundesrat streben an, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah bis zum Jahresende abzuschließen. Bis zu einem endgültigen Beschluss gelten die bisherigen steuerlichen Regelungen fort.

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