Steuerreform 2027: Grundfreibetrag auf 13.500 Euro, bis zu 1.140 Euro Entlastung
04.06.2026 - 08:22:18 | boerse-global.deBis Mitte Juli will die schwarz-rote Koalition eine Einigung erzielen, die vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Das Paket, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte, hat ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro – die Gegenfinanzierung ist jedoch heftig umstritten.
Streit um Steuerfreibeträge und Tarifverläufe
Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil verhandeln derzeit über die konkrete Ausgestaltung. Die Union schlägt vor, den Grundfreibetrag von aktuell 12.096 Euro auf 13.500 Euro anzuheben – das würde rund 46 Millionen Steuerzahler betreffen. Zudem soll der Steuertarif für Einkommen zwischen 20.000 und 65.000 Euro „geglättet" werden, um Progressionssprünge abzumildern.
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Die Modellrechnungen zeigen deutliche Effekte: Ein Alleinstehender mit 45.000 Euro Jahreseinkommen würde um rund 780 Euro entlastet, bei 60.000 Euro wären es sogar 1.140 Euro. Die Union fordert außerdem, den Einstieg in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent – derzeit bei 69.879 Euro – auf 85.000 Euro anzuheben. Ganz oben auf der Wunschliste steht die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Finanzminister Klingbeil signalisiert grundsätzliche Zustimmung zur Entlastung, betont aber, dass 95 Prozent der Arbeitnehmer profitieren sollen. Die SPD verlangt im Gegenzug höhere Beiträge von Spitzenverdienern, unter anderem durch eine Anhebung des „Reichensteuersatzes" für sehr hohe Einkommen.
Gegenfinanzierung: Zwischen Subventionsabbau und Vermögensteuer
Die Frage, wie die Milliardenentlastung finanziert werden soll, treibt die Koalition um. Klingbeil und die SPD bringen die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und Einschränkungen beim Verlustvortrag ins Spiel. CDU-Politiker Jens Spahn schlägt einen pauschalen Subventionsabbau von fünf Prozent vor.
Außerhalb der Koalition werden weitergehende Vorschläge laut. DIW-Präsident Marcel Fratzscher plädiert für eine Vermögensteuer von zwei Prozent auf Nettovermögen über 20 Millionen Euro – das könnte nach seinen Berechnungen 42 Milliarden Euro einbringen. Der DGB geht noch weiter und fordert eine Vermögensteuer ab einer Million Euro sowie eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent für Vermögen über zehn Millionen Euro.
Das Ifo-Institut warnt derweil vor einfachen Lösungen: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt würde zwar 16 Milliarden Euro bringen, aber auch die Inflation anheizen.
Reform des Ehegattensplittings: Offener Brief an den Kanzler
Ein besonders sensibler Punkt ist die geplante Reform des Ehegattensplittings. Am 3. Juni 2024 richteten 23 Ökonomen und ehemalige Verfassungsrichter einen offenen Brief an den Kanzler. Ihr Vorschlag: ein „begrenztes Realsplitting", bei dem der übertragbare Höchstbetrag zwischen Ehepartnern auf 13.805 Euro gedeckelt wird.
Die Gruppe um die Ökonomin Monika Schnitzer argumentiert, dass das aktuelle System vor allem Frauen als Zweitverdiener von der Arbeit fernhält. Ihre Simulation zeigt: Die Reform könnte 49.000 zusätzliche Vollzeitstellen schaffen. Familien mit Kindern würden im Schnitt um 585 Euro entlastet, das Kindergeld von 259 auf 316 Euro steigen. Kinderlose Paare mit großen Einkommensunterschieden müssten dagegen mit durchschnittlich 316 Euro Mehrbelastung rechnen.
Finanzminister Klingbeil bezeichnet das aktuelle System als überholt. Die Union lehnt Reformen jedoch offiziell ab – mit Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie.
Fahrplan: Bis Mitte Juli soll die Einigung stehen
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Die Regierung hat einen straffen Zeitplan vorgelegt. Am 10. Juni 2024 findet ein Reformgipfel im Kanzleramt mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften statt. Am 30. Juni folgt eine Klausur des Koalitionsausschusses zu Einkommensteuer, Arbeitsmarktreformen und Bürokratieabbau.
Bis zum 10. Juli soll eine endgültige Einigung stehen, das Kabinett könnte den Gesetzentwurf am 15. Juli verabschieden. Parallel dazu hat das Finanzministerium bereits am 26. Mai den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Dieses separate Gesetz enthält unter anderem Änderungen bei den Umsatzsteuerregeln für Gruppen und eine Anhebung der Forschungszulage von 15 auf 25 Millionen Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Die endgültige Steuerreform muss den Bundesrat passieren – die Koalition ist daher auf die Zustimmung der Länder angewiesen.
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