Steuerreform, Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Steuerreform 2027: Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht höhere Steuerfreibeträge und Familienleistungen vor, senkt aber den Abzug für Handwerkerarbeiten.

Steuerreform 2027: Höherer Pauschbetrag und Entlastungen geplant
Moderne Fassade eines Verwaltungsgebäudes bei Tageslicht, die architektonische Klarheit und Ordnung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung Beschäftigte steuerlich entlasten und Steuererklärungen vereinfachen. Das Bundeskabinett beschloss am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vorsieht.

Demnach soll die Pauschale gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum 1. Januar 2027 von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.

Das parlamentarische Verfahren für das Vorhaben ist bereits angelaufen. Am 8. Oktober 2026 befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf. Juristen zufolge ist eine Beratung im Bundesrat für den 16. Oktober 2026 vorgesehen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind die Maßnahmen bislang nicht rechtskräftig beschlossen.

Konkrete Entlastung und weniger bürokratischer Aufwand

Die Anhebung des Pauschbetrags um 200 Euro führt nicht zu einer direkten Auszahlung dieser Summe, sondern verringert das zu versteuernde Einkommen. Nach Angaben der Bundesregierung richtet sich die tatsächliche Ersparnis nach dem individuellen Grenzsteuersatz.

Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent ergibt sich eine Entlastung von rund 40 Euro im Jahr. Bei 30 Prozent liegt die Ersparnis bei 60 Euro und bei einem Satz von 35 Prozent bei 70 Euro jährlich. Umgerechnet auf den Monat entspricht dies Beträgen von gut 3 bis knapp 6 Euro.

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Neben dem finanziellen Effekt bezweckt die Bundesregierung eine bürokratische Entlastung. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums könnten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf das Ausfüllen der Anlage N verzichten oder müssten ihre Werbungskosten nicht mehr gesondert nachweisen. Die Steuerpflicht knüpft dabei grundsätzlich an das zu versteuernde Einkommen an und nicht an das Bruttogehalt.

Weitere Eckpunkte des geplanten Maßnahmenpakets

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ist Teil eines umfassenderen Steuerpakets. Nach Berechnungen der Bundesregierung beläuft sich das gesamte Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro, wobei die volle Wirkung ab 2028 eintreten soll.

Geplant sind dabei schrittweise Anpassungen zentraler steuerlicher Parameter:

  • Grundfreibetrag: Für 2027 ist ein Anstieg von 12.348 auf 12.564 Euro vorgesehen, was einem Monatsbetrag von 1.047 Euro und einem Plus von 216 Euro gegenüber 2026 entspricht. Für 2028 strebt das Bundesfinanzministerium eine Anhebung auf 12.900 Euro an. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die endgültigen Werte erst im weiteren Verfahren auf Basis des Existenzminimumberichts festgelegt werden. Bei Zusammenveranlagung liegt der steuerfreie Betrag für 2026 bei 24.696 Euro.
  • Familienleistungen: Das Kindergeld soll 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat klettern, gefolgt von einer Erhöhung auf 272 Euro im Jahr 2028. Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag im Jahr 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro angehoben werden. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen soll durch das Gesamtpaket ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden.
  • Tarifverlauf: Die zweite Progressionszone soll bis zu einer Grenze von 70.600 Euro abgeflacht werden, sodass die Steuerbelastung im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro langsamer ansteigt.
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Gleichzeitig beinhaltet der Gesetzentwurf Einschnitte an anderer Stelle: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von bisher 20 auf 15 Prozent gesenkt werden. Damit einhergehend würde sich der abzugsfähige Maximalbetrag von 1.200 auf 900 Euro reduzieren.

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