Steuerreform 2026: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 23:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, gibt im Schnitt 54 Prozent seines Haushaltseinkommens für die Miete aus. Bei Alleinlebenden sind es sogar 56 Prozent. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes.
Das monatliche Median-Einkommen dieser Gruppe liegt bei 963 Euro. Kein Wunder also, dass die Regelungen zu Werkstudententätigkeiten und steuerlichen Freibeträgen für viele zur Existenzfrage werden.
Das Werkstudentenprivileg: Weniger Abgaben, mehr Netto
Für Studierende, die während der Vorlesungszeit jobben, gelten besondere Sozialversicherungsregeln. Das Werkstudentenprivileg erlaubt bis zu 20 Stunden Arbeit pro Woche – und das mit minimalen Abzügen. Fällig wird nur der Rentenversicherungsbeitrag, der 2026 bei 9,3 Prozent des Bruttolohns liegt.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Fehlanzeige. In der vorlesungsfreien Zeit darf die Arbeitszeit sogar auf 40 Stunden pro Woche steigen, ohne dass der Status verloren geht.
Ein Beispiel macht die Wirkung klar: Bei 900 Euro Brutto bleiben rund 816 Euro netto übrig. Die Auszahlungsquote liegt bei stolzen 91 Prozent.
Steuerreform 2026: Mehr Spielraum für Studierende
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Die Steuerlast hängt maßgeblich vom jährlichen Grundfreibetrag ab. Ursprünglich waren für 2026 12.348 Euro vorgesehen. Ein Reformpaket vom Juli 2026 hebt diesen Betrag nun auf 12.900 Euro an. Auch der Kinderfreibetrag steigt von 4.878 auf 5.123 Euro.
Für Ferienjobber lohnt sich der Blick auf die Steuererstattung. Wer im Juli 1.500 Euro verdient, zahlt zunächst etwa 11 Euro Lohnsteuer. Bei 3.000 Euro Monatsverdienst können bis zu 310 Euro anfallen. Doch wer unterm Grundfreibetrag bleibt, holt sich das Geld mit der Steuererklärung komplett zurück.
Kurzfristige Beschäftigungen sind zudem für maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr sozialversicherungsfrei.
Minijob-Reform: Kommt das Aus für den Sonderstatus?
Ein Großteil der studentischen Jobs läuft über Minijobs. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Doch die Politik diskutiert über eine grundlegende Reform. Die Alterssicherungskommission empfahl Mitte des Jahres, den Sonderstatus abzuschaffen – Ausnahmen für Schüler stehen noch im Raum.
Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Ihr Rechenbeispiel: Bei einem Wegfall blieben von 603 Euro Brutto nur 475 Euro netto übrig. IAB-Chef Bernd Fitzenberger schlägt als Kompromiss eine Bagatellgrenze von 250 Euro vor.
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Während Markus Söder die Abschaffung ablehnt, verteidigen Wirtschaftswissenschaftler den Reformansatz. Zu groß seien die Fehlreize im Sozialsystem. Ein endgültiger Beschluss wird frühestens im Herbst 2026 erwartet.
Branchen-Mindestlöhne: Wo sich der Job besonders lohnt
Neben den steuerlichen Bedingungen beeinflussen branchenspezifische Entwicklungen das studentische Einkommen. Im Maler- und Lackiererhandwerk stieg der Mindestlohn zum 1. Juli auf 16,13 Euro pro Stunde – bundesweit für alle Gesellen.
In qualifizierten, fachnahen Stellen können Werkstudenten in Konzernen je nach Wochenstundenzahl Monatsgehälter zwischen 1.500 und 2.500 Euro erzielen. Das durchschnittliche Teilzeitgehalt liegt 2026 bei rund 24.000 Euro jährlich. Die Spanne variiert stark je nach Qualifikation und Branche.
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