Steuerreform, Milliarden

Steuerreform: 10 Milliarden Euro Entlastungen ab 2028 geplant

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 10:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMF plant für 2027 umfassende Steueränderungen: höhere Forschungszulage, verdoppelte Verzinsung und ELSTER als Standard. Kritik kommt von Verbänden.

BMF-Entwurf: Lohnsteuer-Richtlinien 2027 mit neuen Digitalisierungsregeln
Ein moderner Schreibtisch in einem hellen Büro mit Dokumenten, einer Brille und einer Kaffeetasse bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im August 2026 den Entwurf zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2027 vorgelegt. Diese geplanten Anpassungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2026, dessen Regierungsentwurf das Bundeskabinett am 12. August 2026 verabschiedet hat.

Die Neuregelungen zielen auf eine Modernisierung des Steuerrechts sowie auf punktuelle Entlastungen und verfahrensrechtliche Vereinfachungen ab, stoßen jedoch in der politischen Debatte und bei Wirtschaftsverbänden auf geteiltes Echo.

Zentrale Anpassungen im Jahressteuergesetz 2026

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine Reihe signifikanter Änderungen vor, die teilweise bereits rückwirkend oder ab dem kommenden Jahr wirksam werden sollen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Forschung und Entwicklung: Der Deckel für die Forschungszulage soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro angehoben werden. Zudem ist im Bereich des Quellensteuerabzugs nach § 50a EStG vorgesehen, die Freigrenze ab dem Jahr 2027 deutlich von bisher 10.000 Euro auf 100.000 Euro auszuweiten.

Im Bereich der Verzinsung plant die Bundesregierung eine Anpassung. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Zinssatz für die Vollverzinsung von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent pro Monat verdoppelt werden. Des Weiteren enthält der Entwurf Regelungen zum globalen Mindeststeuergesetz (MinStG).

Hierbei sollen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 spezifische „Safe Harbour“-Regelungen (§ 81a und § 81b MinStG-E) Anwendung finden. Längerfristige Änderungen betreffen die Umsatzsteuer-Organschaft (§ 2c UStG-E), deren Einführung für den 1. Januar 2030 avisiert ist.

Digitalisierung und verfahrensrechtliche Neuerungen

Ein wesentlicher Aspekt der Reformen betrifft die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden über das ELSTER-Postfach zum Regelfall werden. Steuerpflichtige müssen der elektronischen Übermittlung aktiv widersprechen, sofern sie weiterhin eine postalische Zustellung wünschen.

Anzeige

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Finanzverwaltung wird der souveräne Umgang mit dem offiziellen Steuerportal immer wichtiger. Dieses kostenlose E-Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Finanzportal richtig nutzen und durch die effiziente Abwicklung Zeit sparen. MeinElster E-Book jetzt kostenlos herunterladen

Begleitend dazu sind verschärfte Sanktionen für fehlerhafte länderbezogene Berichte (Country-by-Country-Reporting, CbCR) geplant, die ab dem 1. Juli 2027 greifen sollen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte in diesem Kontext zwar die vorgesehene Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke (§ 6f EStG), äußerte jedoch deutliche Kritik an anderen Punkten.

So werde die Neudefinition des Grundlohns (§ 3b EStG) und die Verkürzung der Frist für die erste Tätigkeitsstätte im Inland von 48 auf 24 Monate ab 2027 als zusätzliche bürokratische Belastung eingestuft.

Politische Diskussion und Entlastungseffekte

Flankiert werden die gesetzlichen Vorhaben durch eine Debatte über eine umfassendere Einkommensteuerreform. Finanzminister Lars Klingbeil stellte Entlastungen in Aussicht, die ab 2028 ein Volumen von 10 Milliarden Euro erreichen sollen.

Anzeige

Wer sich mit den neuen verfahrensrechtlichen Anforderungen und digitalen Abläufen im Steuerwesen befasst, kann seine Steuerfragen oft schneller und kostengünstiger erledigen. Ein kostenloser Ratgeber zeigt, welche hilfreichen Funktionen Ihnen Zeit und zusätzliche Steuerberatungskosten ersparen können. Gratis-Leitfaden für die digitale Steuererklärung sichern

Davon entfallen laut Planungen 3 Milliarden Euro auf das Jahr 2027 und 7 Milliarden Euro auf das Jahr 2028. Klingbeil bot der Union zudem höhere Entlastungen an, unter der Bedingung von Zugeständnissen beim Spitzensteuersatz oder der Erbschaftsteuer. Den ursprünglichen Vorschlag, den Vereinsfreibetrag von 5.000 Euro auf 1.000 Euro zu senken, zog der Minister indes zurück.

Kritik an den Plänen kam unter anderem vom Bund der Steuerzahler, der vor einer Schlechterstellung der Einkommensteuerzahler im Jahr 2027 um mindestens 6 Milliarden Euro warnte. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde demnach Mittel in Höhe von bis zu 8,8 Milliarden Euro erfordern.

Das Ifo-Institut gab zu bedenken, dass die Reform kaum nennenswerte wirtschaftliche Impulse setze. Alternativen wie eine Reform des Ehegattensplittings oder die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnten hingegen das Arbeitsangebot deutlich erhöhen.

Aus den Reihen der Opposition und von Wirtschaftsverbänden wie der BDA wurde zudem die geplante Streichung von Freibeträgen kritisiert. Die Union forderte stattdessen eine Erhöhung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte über die aktuellen 1.080 Euro hinaus, um diese Form der Mitarbeiterwertschätzung zu erhalten. Die parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz sollen im September 2026 beginnen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69948239 |