Steuerreform: 10 Milliarden Euro Entlastung bis 2028 geplant
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 23:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesfinanzminister Klingbeil hat einen Entwurf für eine umfassende Steuerreform vorgelegt, der bis zum Jahr 2028 steuerliche Entlastungen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro vorsieht. Nach den aktuellen Planungen des Bundesfinanzministeriums sollen die Entlastungen gestaffelt wirksam werden: Für das Jahr 2027 ist zunächst ein Volumen von 3 Milliarden Euro vorgesehen, während der Betrag im Jahr 2028 auf 7 Milliarden Euro ansteigen soll. Der Entwurf stößt jedoch bereits unmittelbar nach seiner Bekanntgabe auf deutliche Kritik von Opposition, Verbänden und Wirtschaftsforschungsinstituten.
Anpassungen bei Freibeträgen und Steuersätzen
Zentraler Bestandteil der Reformpläne ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.900 Euro. Parallel dazu soll das Kindergeld angepasst werden: Im Jahr 2027 ist eine Erhöhung auf 267 Euro vorgesehen, gefolgt von einer weiteren Steigerung auf 272 Euro im Jahr 2028. Auch bei den Steuersätzen sieht der Entwurf signifikante Änderungen vor. So soll der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 250.000 Euro bei 45 Prozent liegen und ab einer Grenze von 280.000 Euro auf 47 Prozent steigen.
Ergänzend dazu hat sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte verständigt, nach denen ein reformierter Spitzensteuersatz bereits ab einer Einkommensschwelle von 100.000 Euro greifen könnte. Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird eine Entlastung von bis zu 750 Euro in Aussicht gestellt. Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ist vorgesehen, die Pauschalsteuer für Minijobs auf 5 Prozent anzuheben.
Kritik an ausbleibendem Ausgleich der kalten Progression
Ein wesentlicher Kritikpunkt am vorliegenden Entwurf ist der Verzicht auf einen Ausgleich der kalten Progression. Berechnungen zufolge hätte eine entsprechende Korrektur allein im Jahr 2027 rund 8 Milliarden Euro gekostet. Die Union wirft dem Finanzminister in diesem Zusammenhang Wortbruch vor. Kritisiert wird insbesondere, dass für das Jahr 2027 lediglich 3 Milliarden Euro an Entlastungen geplant sind, obwohl ursprünglich ein Volumen von 10 Milliarden Euro versprochen worden sei.
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Auch der Bund der Steuerzahler äußerte massiven Unmut und bezeichnete die Pläne als unzureichend. Angesichts einer Netto-Entlastung von lediglich knapp 5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 sprach der Verband von einer Giftliste. In der Bevölkerung spiegelt sich diese Skepsis wider: Laut aktuellen Umfragen bewerten vier von Bundesbefragten die geplante Verteilung der steuerlichen Lasten als ungerecht. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) schloss sich der Kritik am Reform-Entwurf ebenfalls an.
Wirtschaftliche Einordnung und Finanzierungslücken
Wirtschaftsforschungsinstitute warnen vor den sozialen und konjunkturellen Folgen der Reform. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass ein Single mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro durch die Neuregelungen um 114 Euro weniger entlastet werde als zuvor angenommen. Im Gegensatz dazu könne ein Ehepaar mit zwei Kindern mit einer Entlastung von 576 Euro rechnen. Das ifo-Institut hält das gesamte Entlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro für deutlich zu gering, um nennenswerte Beschäftigungseffekte zu erzielen. Laut den Forschern wären 39 Milliarden Euro notwendig, um die Schaffung von etwa 188.000 zusätzlichen Vollzeitstellen zu ermöglichen.
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Ein weiteres Problem stellt die Finanzierung der Reform dar. Finanzminister Klingbeil räumte eine Finanzierungslücke von 30 Milliarden Euro ein und sprach sich dafür aus, wohlhabende Bevölkerungsschichten stärker zu belasten. Dieser Vorstoß stieß beim Unions-Kanzlerkandidaten Merz auf strikte Ablehnung.
Im Bereich des Ehrenamts gab es bereits eine Kurskorrektur innerhalb des Entwurfs. Nach breiter öffentlicher Kritik strich der Minister die geplante Freigrenze von 1.000 Euro für steuerpflichtige Vereine. Ursprünglich war vorgesehen, einen bestehenden Freibetrag von 5.000 Euro durch diese deutlich niedrigere Grenze zu ersetzen, wobei gemeinnützige Vereine hiervon nicht betroffen gewesen wären. Kritische Stimmen bemängeln zudem, dass die Reform keine echte Vereinfachung des Steuersystems darstelle, sondern sich in kleinteiligen Regelungen verliere.
