Steuerprüfungen, Milliarden

Steuerprüfungen: 63 Milliarden Euro Vorsteuer bleiben ungenutzt

08.06.2026 - 18:19:08 | boerse-global.de

Deutsches Steuerrecht treibt Unternehmen in die Digitalisierung. SAP Concur veröffentlicht Leitfaden zur Bewältigung von Betriebsprüfungen.

Steuerrecht zwingt Firmen zur Digitalisierung: SAP Concur Leitfaden
Steuerprüfungen - Eine Hand tippt auf einem Tablet, das Finanzberichte und Diagramme anzeigt, in einem modernen Büro. Bild suggeriert digitale Prüfung und Effizienz. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

SAP Concur hat heute einen Leitfaden veröffentlicht, der zeigen soll, wie Firmen Steuerprüfungen souverän meistern können.

Besonders drei Bereiche bereiten Unternehmen Kopfzerbrechen: der direkte Datenzugriff der Behörden, komplexe steuerliche Mischfälle und ungenutzte Vorsteuerpotenziale. Die Zahlen sind beeindruckend: Weltweit bleiben jährlich rund 63 Milliarden Euro an Vorsteuerbeträgen ungenutzt.

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Drei Hebel für revisionssichere Prozesse

Experten identifizieren drei zentrale Ansätze, um den Anforderungen der Finanzbehörden gerecht zu werden. Dazu gehören ein gezielt gesteuerter Prüferzugriff und KI-gestützte, revisionssichere Belegketten. Der Export der Daten im standardisierten SAP-AIS-Format gilt als weiterer wichtiger Faktor.

Spezielle Add-on-Dienste für das Ausgabenmanagement können dabei hunderte Arbeitsstunden pro Jahr einsparen. Das zeigt: Automatisierung ist kein Zukunftsthema mehr, sondern längst Gegenwart.

RSM Ebner Stolz wächst zweistellig

Die Bedeutung technologischer Unterstützung unterstreicht auch die Entwicklung bei RSM Ebner Stolz. Die Kanzlei steigerte ihren Umsatz 2025 auf 535 Millionen Euro. Der Bereich Wirtschaftsprüfung legte mit 164 Millionen Euro überdurchschnittlich zu.

Holger Jenzen, Sprecher der Kanzlei, nennt das deutsche Steuerrecht „aufgrund seiner Komplexität äußerst schwierig für die Praxis“. Künstliche Intelligenz helfe zwar bei ersten Einschätzungen, doch die menschliche Expertise bleibe unverzichtbar.

BaFin prüft DekaBank

Die Notwendigkeit präziser Rechnungslegung zeigt sich aktuell am Fall der DekaBank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitete heute eine Prüfung des Konzernabschlusses 2024 ein.

Hintergrund sind mögliche Verstöße bei der Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 478 Millionen Euro aus Cum-Cum-Geschäften. Die Aufsichtsbehörde bezweifelt, dass die Finanzverwaltung diese Ansprüche anerkennt. Das Institut selbst sieht die Bilanzierung als konform mit den internationalen Standards (IFRS). Der Gesamtschaden durch Cum-Cum-Deals wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.

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Finanzämter testen KI-Bescheide

Auch in der Steuerverwaltung schreitet die Digitalisierung voran. In einer Pilotphase erproben Finanzämter die selbstständige Erstellung von Einkommensteuerbescheiden. Das betrifft besonders Anleger im Bereich Kryptowährungen.

Politisch gibt es Bestrebungen, administrative Hürden abzubauen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant eine Lockerung der Belegausgabepflicht. Kurzfristig soll eine Bagatellgrenze von 30 Euro kommen, langfristig eine vollständige Digitalisierung durch QR-Codes oder E-Mail-Belege.

Finanzgericht stärkt Steuerzahler

Rechtliche Sicherheit bei der Korrektur von Bescheiden bot ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Februar 2026. Demnach dürfen Einkommensteuerbescheide auch dann geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten aufgrund eines Rechtsanwendungsfehlers des Finanzamts unzutreffend berücksichtigt wurden.

Ein Revisionsverfahren ist derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Steuergerechtigkeit bleibt Dauerbrenner

Die Debatte um effiziente Besteuerung wird durch Forderungen nach strukturellen Reformen ergänzt. Der Ökonom Gabriel Zucman sprach sich Anfang Juni für eine jährliche Mindeststeuer für extrem wohlhabende Personen aus.

Dass die Finanzbehörden ihre Kontrollbefugnisse konsequent nutzen, zeigt sich auch im Privatsektor. In jüngster Zeit forderten Finanzämter selbst von hochbetagten Rentnern Steuererklärungen für mehrere Jahre nach. Der Grundfreibetrag liegt für 2024 bei 11.784 Euro. Wer ihn überschreitet und keine Erklärung abgibt, riskiert Zwangsgelder oder Schätzungen.

Experten raten in solchen Fällen zur frühzeitigen Beantragung von Fristverlängerungen und professioneller Unterstützung. Denn eines ist klar: Die Zeiten der lockeren Prüfpraxis sind endgültig vorbei.

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