Steuerpläne 2027: Zehn Verbände protestieren gegen 47-%-Spitzensatz
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der deutschen Wirtschaft regt sich erheblicher Widerstand gegen die aktuellen Steuerpläne der Bundesregierung. Insgesamt zehn führende Wirtschaftsverbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), haben sich in einem gemeinsamen Brandbrief an die Koalitionsfraktionen gewandt. Sie kritisieren eine drohende steuerliche Ungleichbehandlung, bei der Personengesellschaften stärker belastet würden, während Kapitalgesellschaften potenziell entlastet werden könnten.
Geplante Einkommensteuerreform und Belastungsgrenzen
Die Kritik der Verbände zielt insbesondere auf die Auswirkungen für den Mittelstand ab, da rund 76 % der mittelständischen Unternehmen als Personenunternehmen geführt werden. Nach den vorliegenden Plänen der schwarz-roten Koalition könnte der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer auf bis zu 47 % steigen.
Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlags würde die Gesamtbelastung bei rund 50 % liegen. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Reform bereits Anfang September beschlossen. Eine Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei das volle Entlastungsvolumen ab 2028 rund 10 Mrd. Euro betragen soll.
Die Reform sieht zudem Anpassungen bei den Freibeträgen und Sozialleistungen vor. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Folgejahr auf 12.900 Euro angehoben werden. Parallel dazu ist eine schrittweise Erhöhung des Kindergeldes von aktuell 259 Euro auf 267 Euro und schließlich auf 272 Euro pro Kind und Monat geplant.
Für Arbeitnehmer soll der Pauschbetrag von 1230 auf 1430 Euro steigen. Gleichzeitig werden neue Progressionsstufen eingeführt: Der Reichensteuersatz von 45 % soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro greifen, während ein neuer Höchstsatz von 47 % ab einer Grenze von 280.000 Euro vorgesehen ist.
Ökonomische Bewertung der Entlastungswirkung
Wirtschaftsforscher bewerten die tatsächliche Wirkung der Reform skeptisch. Der Ökonom Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wies darauf hin, dass rund 9,8 Mrd. Euro des veranschlagten Entlastungsvolumens lediglich einen Ausgleich der Inflation darstellten und somit faktisch einer Steuererhöhung gleichkämen.
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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. Laut DIW belaufe sich die nominale Entlastung für den Zeitraum 2027/28 zwar auf gut 7 Mrd. Euro, dem stehe jedoch eine Belastung durch die kalte Progression in Höhe von 12,6 Mrd. Euro gegenüber. Daraus resultiere eine reale Mehrbelastung von 8,3 Mrd. Euro für die Steuerzahler.
Politischer Widerstand und Forderungen nach Nachbesserungen
Innerhalb der Unionsfraktion hat sich deutlicher Widerstand gegen die Vorhaben formiert. Berichten zufolge beabsichtigen rund 20 Abgeordnete von CDU und CSU, den Steuerplänen in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Dies betrifft neben der Einkommensteuerreform auch geplante Abgaben auf Plastik, Zucker und Kryptowährungen.
Besonders die AG Landwirtschaft der Unionsfraktion lehnt die Zuckersteuer geschlossen ab und verweist auf den Koalitionsvertrag, der Steuererhöhungen ausschließe. Die Finanzkommission Gesundheit rechnet durch diese Steuer mit Einnahmen von 650 Mio. Euro im Jahr 2027 und jährlich 450 Mio. Euro in der Folgezeit.
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CDA-Chef Radtke und der CDU-Abgeordnete Bosbach forderten Nachbesserungen, insbesondere den vollständigen Ausgleich der kalten Progression for das Jahr 2027. Zur Gegenfinanzierung schlug Radtke unter anderem den Verzicht auf die dritte Stufe der Mütterrente sowie Kürzungen bei Subventionen vor, die laut Subventionsbericht jährlich 78 Mrd. Euro umfassen.
Der CSU-Finanzpolitiker Dorn bezeichnete die Pläne als unzureichend, während der Haushaltspolitiker Mattfeldt die Suche nach neuen Einnahmequellen kritisierte.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht Gesamtausgaben in Höhe von 555,4 Mrd. Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung um 31 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr. Davon entfallen allein 201,5 Mrd. Euro auf den Sozialetat.
