Steuerpaket Juli: Grundfreibetrag auf 12.900 Euro, aber höhere Sozialbeiträge
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 11:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Es bringt nominale Entlastungen – aber viele Haushalte zahlen am Ende drauf.
Steuertarif und Familienleistungen: Was sich ändert
Kern der Reform ist die schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags. Bis 2028 soll er auf 12.900 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag klettert auf 5.123 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Auch das Kindergeld steigt – von aktuell 259 auf 272 Euro bis 2028.
Für Besserverdiener wird die Progression ausgeweitet. Die Reichensteuer bekommt künftig zwei Stufen: 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Grenze für den Spitzensteuersatz verschiebt sich leicht auf 70.600 Euro.
Die Gastronomie kann aufatmen: Die Umsatzsteuer auf Speisen bleibt dauerhaft bei 7 Prozent. Und die Pendlerpauschale wird vereinheitlicht – 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Neue Belastungen: Rentenbeitrag und höhere Zuzahlungen
Den Steuersenkungen stehen satte Mehrkosten in den Sozialsystemen gegenüber. Ab 2028 kommt ein neuer Kapitalrentenbeitrag: zunächst 0,5 Prozent, später bis zu 2 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten.
Im Gesundheitswesen wird kräftig zugegriffen. Der Tagessatz für Krankenhausaufenthalte steigt von 10 auf 15 Euro, die Zuzahlung für Medikamente von 5 auf 7,50 Euro.
Besonders einschneidend: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt weg. Künftig werden 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptverdieners fällig. Auch Minijobs werden teurer – die Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent.
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Arbeitsrecht: Weniger Schutz für Gutverdiener
Das Paket greift tief ins Arbeitsrecht ein. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen droht eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.
Bei Befristungen wird liberalisiert: Sachgrundlose Befristungen sollen künftig für bis zu 48 Monate möglich sein und bis zu sechsmal verlängert werden können.
Für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über rund 177.450 Euro lockert sich der Kündigungsschutz. Sie können gegen Abfindung aus dem Job gedrückt werden – allerdings gilt das nur für neue Verträge ab Anfang 2027. Ein neues Modell soll schnelle Jobwechsel steuerlich belohnen: Je früher die neue Stelle beginnt, desto geringer die Steuer auf die Abfindung.
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Kritik: Mogelpackung statt Wachstumsimpuls
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat nachgerechnet: Die Reform gleicht die kalte Progression nicht vollständig aus. Eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen von je 50.000 Euro spart zwar rund 669 Euro im Jahr. Ein Single mit 50.000 Euro kommt aber nur auf magere 178 Euro Entlastung.
Wirtschaftsverbände bezeichnen das Paket als unzureichend für echte Wachstumsimpulse. Der Bund der Steuerzahler spricht von einer Mogelpackung: Ein Großteil der rund 10 Milliarden Euro Entlastungsvolumen sei ohnehin durch verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden – zur Sicherung des Existenzminimums und zum Inflationsausgleich.
Steuerrechtler warnen zudem: Für Gutverdiener könnten die steigenden Sozialabgaben die steuerlichen Vorteile überwiegen. Unterm Strich droht eine Mehrbelastung.
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