Steuern Juni: Verzugszinsen ab 1. Juni für Nachzahlungen 2024
04.06.2026 - 00:48:25 | boerse-global.deDenn seit dem 1. Juni fallen Verzugszinsen für offene Steuerschulden aus dem Jahr 2024 an. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche finanzielle Nachteile.
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Zinsfalle für säumige Steuerzahler
Für alle, die ihre Steuererklärung für 2024 noch nicht abgegeben haben, tickt die Uhr. Seit dem 1. Juni 2026 berechnen die Finanzämter monatlich 0,15 Prozent Zinsen auf geschätzte Nachzahlungen. Der eigentliche Abgabetermin war bereits der 30. April 2026 – wer ihn verpasst hat, befindet sich jetzt im zinspflichtigen Zeitraum.
Doch es gibt einen Ausweg: Bis zum 30. Juni können Steuerzahler freiwillige Zahlungen leisten. „Wer den geschätzten Betrag vor dem offiziellen Steuerbescheid überweist, stoppt den Zinslauf", erklären Steuerexperten. Wichtig: Die Überweisung muss die Steuernummer enthalten und klar als Zahlung für die Einkommensteuer 2024 gekennzeichnet sein.
Der nächste Termin rückt ebenfalls näher: Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, genießt Aufschub bis zum 1. März 2027.
Unternehmensfristen im Überblick
Der 30. Juni markiert eine zentrale Deadline für Unternehmen. Bis dahin müssen kleine Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss vorlegen. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die eine Vorsteuererstattung beantragen wollen, müssen sich beeilen.
Zudem sind Konzerne mit einem Gruppenumsatz von über 750 Millionen Euro zur Abgabe ihrer Mindeststeuerberichte für 2024 verpflichtet. Bereits am 1. Juni liefen weitere Fristen ab: Erklärungen zur Umwandlungssteuer, Einspruche gegen die Kirchensteuer sowie Anträge auf Strompreiskompensation für 2025.
Auch Landwirte sollten den 30. Juni rot im Kalender markieren: Bis dahin müssen sie ihre Nachbauerklärung für Getreide und Kartoffeln bei der Saatgut-Treuhandverwaltung einreichen – entweder online oder in Papierform.
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Jahressteuergesetz 2026: Was sich ändert
Die Bundesregierung treibt mehrere Steuerreformen voran. Am 26. Mai veröffentlichte das Finanzministerium den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026. Kernpunkte: Ab 2029 soll für Umsatzsteuer-Gruppen ein Antragsverfahren eingeführt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 steigt zudem die Forschungszulage auf 25 Millionen Euro.
Das Bundeskabinett soll bis zum 1. Juli über den Entwurf entscheiden. Parallel dazu verfolgt Kanzler Merz eine umfassende Steuerreform zur Entlastung der Mittelschicht. Geplant sind unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags von 12.096 auf 13.500 Euro und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Das Entlastungsvolumen liegt bei rund 30 Milliarden Euro. Allerdings warnt das ifo-Institut: Die aktuellen Refinanzierungspläne decken nur etwa 60 bis 65 Prozent der Kosten. Die Eckpunkte der Reform sollen noch im Juni 2026 stehen, die erste Stufe ist für den 1. Januar 2027 geplant.
BFH-Urteil: Steuerklassenwechsel kann teuer werden
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Klarheit bei Ehepaaren. Wer die Steuerklassenkombination III und V nutzt, muss bei veränderten Einkommensverhältnissen zwingend eine Steuererklärung abgeben – etwa wenn ein Partner wieder in den Beruf einsteigt.
Das Gericht stellte klar: Die automatische Übermittlung von Lohnsteuerdaten ans Finanzamt ersetzt nicht die Mitteilung der persönlichen Umstände durch den Steuerzahler. Unterbleibt die Erklärung, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dann droht die Nachversteuerung für bis zu zehn Jahre rückwirkend. Die Verantwortung für die richtige Steuerklasse liegt beim Steuerzahler.
Wirtschaftliche Großereignisse im Juni
Die ersten Junitage waren bereits von wichtigen Terminen geprägt. Am 3. Juni legten Voestalpine und Inditex ihre Quartalszahlen vor. Evonik, die DWS Group und Salzgitter hielten ihre Hauptversammlungen ab. Die Deutsche Börse überprüfte zudem die Zusammensetzung der DAX-Indizes – begleitet von internationalen Konjunkturdaten wie dem ISM-Dienstleistungsindex und dem Beige Book der US-Notenbank.
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