Steuerkriminalität, Selbstanzeige

Steuerkriminalität: Selbstanzeige abgeschafft, Strafen bis 15 Jahre

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 01:16 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant ein 26-Punkte-Programm gegen Steuerkriminalität, das Selbstanzeigen abschafft und Steuerhinterziehung als Verbrechen einstuft.

Steuerhinterziehung wird zum Verbrechen: Härtere Strafen geplant
Ein Richterhammer schlägt kraftvoll auf einen Holzblock auf einem dunklen Schreibtisch, umgeben von Gesetzestexten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig haben ein 26-Punkte-Programm gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Die Kernbotschaft: Steuerhinterzieher sollen künftig härter bestraft werden – und zwar als Verbrecher.

Selbstanzeige wird abgeschafft

Das bisherige Schlupfloch der strafbefreienden Selbstanzeige soll ersatzlos gestrichen werden. Bisher konnten Steuersünder durch vollständige Offenlegung einer Bestrafung entgehen. Damit ist bald Schluss.

Gleichzeitig wird die Steuerhinterziehung rechtlich neu eingestuft: Sie gilt künftig als Verbrechen, nicht mehr als Vergehen. Die Mindeststrafe liegt dann bei einem Jahr Haft. Bei organisierter Steuerkriminalität drohen sogar bis zu 15 Jahre – fünf mehr als bisher.

„Rechtstreue Bürger dürfen nicht durch das Fehlverhalten anderer benachteiligt werden“, betonte Klingbeil. Erste Gesetzentwürfe sollen bereits im August 2026 vorliegen.

1.500 neue Zoll-Stellen und KI gegen Betrüger

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Die Regierung baut die Ermittlungsbehörden massiv aus. Beim Zoll entsteht ein neues Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz soll künftig komplexe Betrugsmuster in Echtzeit erkennen.

Dafür stellt der Bund 1.500 neue Stellen beim Zoll bereit. Die Befugnisse zur Vermögensabschöpfung werden erweitert: Verdächtige Vermögenswerte können künftig bis zu 180 Tage beschlagnahmt werden – auch ohne direkten Nachweis illegaler Herkunft.

Zusätzlich will der Staat stärker auf den Ankauf von Steuerdaten aus privaten Quellen setzen und die Besteuerung von Kryptogewinnen verschärfen.

Unternehmen müssen länger Belege aufbewahren

Für Firmen und Gewerbetreibende kommen neue Pflichten. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege steigt von zehn auf 15 Jahre. Ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem soll Manipulationen verhindern.

Ab 2028 gilt eine verschärfte Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz.

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Die Regierung rechnet ab 2027 mit jährlichen Mehreinnahmen von mindestens einer Milliarde Euro. Auch international will Deutschland enger kooperieren – etwa durch die Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

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