Steuerkriminalität, Haftstrafen

Steuerkriminalität: Haftstrafen bis 15 Jahre, Selbstanzeige fällt weg

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung stellt 26-Punkte-Plan gegen Steuerkriminalität vor, der höhere Haftstrafen und strengere Unternehmenspflichten vorsieht.

Steuerhinterziehung: Regierung plant drastischere Strafen und neue Regeln
Digitale Datenvisualisierung von Finanzströmen und Blockchain-Netzwerken in einem modernen Bürogebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig haben einen 26-Punkte-Aktionsplan vorgestellt. Das Maßnahmenpaket sieht höhere Haftstrafen, neue Befugnisse für Ermittler und strengere Regeln für Unternehmen vor.

Steuerhinterziehung wird zum Verbrechen

Ein Kernpunkt der Pläne: Steuerhinterziehung soll künftig als Verbrechen eingestuft werden. Der Strafrahmen steigt auf ein bis 15 Jahre Haft – bisher lag die Höchstgrenze bei zehn Jahren. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige entfallen.

Der Zoll bekommt deutlich mehr Macht. Die Behörde darf Vermögenswerte künftig bis zu 180 Tage beschlagnahmen – und das ohne vorherige gerichtliche Verurteilung. Die Beweislast wird umgekehrt: Betroffene müssen dann die rechtmäßige Herkunft ihrer Mittel nachweisen.

Technologie-Offensive bei Ermittlungen

Die Regierung setzt auf Digitalisierung und Zentralisierung. Beim Zoll entsteht ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, ergänzt durch ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum. 1.500 neue Stellen sind dafür geplant.

Auch Kryptowährungen rücken in den Fokus. Blockchain-Analysen sollen als Ermittlungsinstrument dienen, um anonyme Transaktionen aufzudecken. Die Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne nach einjähriger Haltedauer fällt weg. Ermittler dürfen künftig Daten ankaufen und enger mit Whistleblowern zusammenarbeiten.

Neue Pflichten für Unternehmen

Ab Januar 2028 müssen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Registrierkassen nutzen. Das trifft vor allem bargeldintensive Branchen. Die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege verlängert sich von zehn auf 15 Jahre.

Ein elektronisches Meldesystem soll Rechnungen nahezu in Echtzeit an die Finanzbehörden übermitteln – das soll Umsatzsteuerbetrug verhindern. Ausländische Unternehmen müssen zudem Spiegelserver für ihre Daten in Deutschland vorhalten.

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Milliarden-Schaden durch Steuerbetrug

Die Bundesregierung beziffert den jährlichen Steuerschaden durch Hinterziehung und Schwarzarbeit auf rund 92 Milliarden Euro. Andere Erhebungen gehen von bis zu 125 Milliarden Euro aus. Für 2027 prognostizieren die Behörden Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro durch die neuen Maßnahmen. Erste Gesetzesänderungen sollen bereits im August auf den Weg kommen.

Wirtschaftsvertreter zeigen sich gespalten: Die konsequente Verfolgung von Steuerkriminalität wird begrüßt, die drohende Bürokratiebelastung sorgt für Kritik. Besonders die verlängerten Aufbewahrungsfristen, die Echtzeit-Meldepflichten und der Wegfall der Selbstanzeige treffen den Mittelstand hart.

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Razzia bei der Deutschen Bank

Die Dringlichkeit schärferer Kontrollen zeigt ein aktueller Fall: Am Dienstag durchsuchten Ermittler die Frankfurter Zentrale der Deutschen Bank. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung bei Cum-Cum-Geschäften der Postbank zwischen 2008 und 2010. Der Schaden für den Fiskus wird auf über 350 Millionen Euro geschätzt. Die Ermittlungen richten sich gegen zehn ehemalige Führungskräfte.

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