Steuerfrist, Selbstständige

Steuerfrist 31. Juli: Selbstständige müssen jetzt handeln

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zum Juli 2026 müssen Selbstständige Steuerfristen beachten und profitieren von höheren Rürup-Abzügen sowie neuen Krankenkassenregeln.

Selbstständige 2026: Steuerfrist, Rürup-Rente & neue GKV-Regeln
Hände organisieren sorgfältig Finanzdokumente und Steuerformulare auf einem Schreibtisch mit einem Taschenrechner und einem Kalender. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Neben der nahenden Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 treten zum Juli weitreichende Reformen in der Krankenversicherung in Kraft. Gleichzeitig locken neue steuerliche Anreize für die Altersvorsorge.

Steuerfrist im Juli: Wer jetzt abgibt, spart sich Ärger

Selbstständige ohne Steuerberater müssen die Einkommensteuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer diese Frist verpasst, zahlt mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat – oder riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt.

Eine Fristverlängerung ist in begründeten Fällen formlos möglich. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat dagegen bis zum 28. Februar 2027 Zeit.

Rürup-Rente: Warum sich Einzahlungen jetzt besonders lohnen

Freiberufler können 2026 von deutlich höheren Absetzbeträgen profitieren. Beiträge zur Rürup-Rente oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben absetzbar.

Gerade bei hohem Grenzsteuersatz wird das attraktiv: Eine Einzahlung von 10.000 Euro kann bei entsprechendem Gewinn zu einer Steuerersparnis von rund 4.000 Euro führen. Finanzexperten raten, diese Möglichkeit noch vor Jahresende zu prüfen.

Krankenversicherung: Das Sparpaket kommt

Am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die zentralen Neuerungen:

  • Einführung von Teilkrankengeld und Teilkrankschreibungen für länger Erkrankte
  • Streichung von Zuschlägen auf psychotherapeutische Leistungen

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem notwendigen „Paradigmenwechsel“, um die Zahl der Krankheitstage zu senken und das System finanziell zu stabilisieren.

Parallel dazu wird die soziale Absicherung von Selbstständigen politisch neu diskutiert. Eine Umfrage vom Februar 2026 zeigt ein gespaltenes Bild: 49 Prozent befürworten eine Pflichtversicherung, 28 Prozent plädieren für reduzierte Beiträge.

Eine Rentenkommission schlug zudem vor, Minijobs abzuschaffen und durch eine allgemeine Beitragspflicht zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zu ersetzen. Aktuell liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro monatlich.

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Wohngeld für Selbstständige: Worauf es ankommt

Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Die Berechnung basiert auf einer Prognose des zu erwartenden Gewinns für die kommenden zwölf Monate. Grundlage sind betriebswirtschaftliche Auswertungen oder der letzte Steuerbescheid.

Wichtig: Weicht der tatsächliche Gewinn um mehr als 15 Prozent nach oben ab, besteht eine Meldepflicht. Bei einer Unterschreitung von über 10 Prozent kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Vom steuerrechtlichen Gewinn werden pauschal jeweils 10 Prozent für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen – sofern entsprechende Zahlungen nachgewiesen werden.

Altersvorsorge: Das neue Depot kommt 2027

Ab Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Für Gutverdiener wird es besonders interessant:

  • Staatliche Zulagen bis zu 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro
  • Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: Steuererstattung von 443 Euro möglich
  • „Übersparen“ mit ungeförderten Beiträgen bis zu 11.880 Euro pro Jahr in zwei Verträgen

Versicherungsexperten raten Selbstständigen zudem, die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung konsequent bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu wählen. Als Faustformel für die Absicherungshöhe gelten 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtig sind zudem Nachversicherungsklauseln für den Fall einer weiteren Anhebung des Rentenalters.

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Förderprogramme: Noch bis August bewerben

In Hessen läuft die Einreichungsfrist für das Programm „Zukunft Innenstadt“ noch bis zum 21. August 2026. Es unterstützt Projekte zur Stärkung lebendiger Stadtzentren. Der Handelsverband Hessen bietet im Juli Informationsveranstaltungen an.

Auch die Gründungsförderung für Frauen wird ausgebaut. Das Programm „exist Women OWL“ kombiniert Coaching und Mentoring und wird vom Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus getragen. Stipendiatinnen arbeiteten kürzlich in einer mehrtägigen Klausur an ihren Vorhaben.

Gründen in jedem Alter: Zwei Beispiele

Dass Unternehmertum keine Frage des Lebensalters ist, zeigen zwei aktuelle Beispiele. In Konstanz gründete die 74-jährige Irene Riesterer im Februar gemeinsam mit einem IT-Fachmann eine Schneiderei. Das Unternehmen will noch vor Jahresende die Gewinnzone erreichen.

In Offenbach eröffnete Vanessa Termini nach einem persönlichen Schicksalsschlag ein Ladengeschäft für italienische Produkte und Eventorganisation. Sie nutzt dabei eine exklusive Vertriebslizenz für Kaffeemaschinen-Systeme.

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