Steuerfreiheit, Bayern

Steuerfreiheit: Bayern fordert Teilnahmebescheinigung für jeden Arbeitnehmer

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 07:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Bayerische Landesamt für Steuern verlangt künftig individuelle Teilnahmebescheinigungen für steuerfreie Gesundheitsleistungen.

Präventionskurse: Strengere Nachweise für Arbeitgeber ab 2026
Steuerfreiheit - Abstrakte Darstellung von Gesetzestexten und Finanzdokumenten, die sich mit Silhouetten von Menschen bei Fitnessaktivitäten überschneiden. Symbolisiert Steuerrecht und Firmenfitness. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bayerische Landesamt für Steuern verschärft die Nachweispflichten.

Strengere Regeln für die Steuerfreiheit

Eine Verfügung vom 4. März 2026 macht klare Vorgaben. Eine monatliche Übersicht über die Leistungen reicht nicht mehr. Stattdessen fordert die Finanzverwaltung eine individuelle Teilnahmebescheinigung für jeden Arbeitnehmer.

Das betrifft vor allem Präventionsleistungen zur Gesundheitsförderung. Die Behörden wollen zudem bestehende Anrufungsauskünfte widerrufen, die den bisherigen Anforderungen entsprachen. Auch für nicht zertifizierte Kurse des Arbeitgebers bleibt Steuerfreiheit möglich – aber nur mit lückenloser Dokumentation.

Experten raten Unternehmen, schriftliche Nutzungsvereinbarungen präzise auszugestalten. Sonst drohen steuerliche Nachteile oder verdeckte Gewinnausschüttungen.

Geplante Ausweitung im Jahressteuergesetz

Parallel zu den strengeren Regeln zeichnet sich eine Erweiterung ab. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht vor, Leistungen nach § 20c SGB V explizit in den Katalog steuerfreier Leistungen aufzunehmen.

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Bisher können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei gewähren – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Andere Benefits wie der steuerfreie Sachbezug von 50 Euro monatlich oder Zuschüsse zum Nahverkehr bleiben unberührt. Laut Erhebungen erhalten rund 86 Prozent der Arbeitnehmer solche Zusatzleistungen.

Präventionskurse zeigen Wirkung

Eine Untersuchung des BQS Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands bestätigt den Nutzen. Die Evaluation von 172 Angeboten zeigt signifikante gesundheitliche Effekte. Bei 20,1 Prozent der Teilnehmer verbesserten sich Beschwerden des Bewegungsapparats nachhaltig. 13,9 Prozent verzeichneten eine Steigerung ihres allgemeinen Gesundheitszustands. Auch die körperliche Aktivität stieg dauerhaft.

Trotz dieser Erfolge erreichen die Maßnahmen noch nicht alle Bevölkerungsschichten gleichermaßen. Gesundheitsökonomen plädieren dafür, Prävention als Investition zu betrachten – nicht als Sparprogramm. Im vergangenen Jahr gaben die Krankenkassen 218,4 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus. Das entsprach rund 1,9 Millionen Kursteilnahmen.

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Vorsicht bei Betriebssport: Kein Unfallschutz

Bei firmeninternen Sportevents ist der Versicherungsschutz nicht immer gegeben. Das Sozialgericht Hannover entschied am 16. April 2026: Ein Unfall bei einem Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall.

Im konkreten Fall fehlte die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Das Turnier richtete sich an sportinteressierte Mitarbeiter, der Fokus lag auf dem Wettbewerb. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall wäre eine Ausrichtung auf die gesamte Belegschaft nötig – und die Förderung des Gemeinschaftsgeistes über den Sport hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fitnessbranche wächst stabil

Der Markt für Gesundheitsdienstleistungen verzeichnet Zuwächse. Laut der Studie „Eckdaten der Fitnesswirtschaft DACH 2026“ trainieren im deutschsprachigen Raum 15,16 Millionen Menschen in 12.495 Anlagen. Deutschland stellt mit 12,36 Millionen Mitgliedern den größten Teilmarkt – ein Plus von 5,6 Prozent. Der Branchenumsatz liegt bei rund 6,25 Milliarden Euro. Auch in Österreich und der Schweiz wachsen die Mitgliederzahlen um jeweils 5,8 Prozent.

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