Steuerfreibetrag: Klingbeil senkt Körperschafts-Freibetrag auf 1.000 Euro
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD) bereitet offenbar eine signifikante Verschärfung der steuerlichen Regelungen für Körperschaften vor. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, steht insbesondere der bisherige Steuerfreibetrag für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Fokus der Reformbemühungen. Ziel der Maßnahmen ist eine deutliche Steigerung der staatlichen Steuereinnahmen durch die Streichung oder Reduzierung langjähriger Vergünstigungen.
Drastische Reduzierung des Freibetrags und Umwandlung in Freigrenze
Kernpunkt der Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ist die Absenkung des steuerlichen Freibetrags von derzeit 5.000 Euro auf künftig 1.000 Euro. Dieser Schritt soll jedoch nur eine Übergangsphase darstellen. Ab dem Jahr 2027 ist vorgesehen, diesen verringerten Betrag als Freigrenze auszugestalten. Im Gegensatz zu einem Freibetrag, bei dem lediglich der darüber hinausgehende Teil versteuert werden muss, führt das Überschreiten einer Freigrenze dazu, dass der gesamte Betrag ab dem ersten Euro der Steuerpflicht unterliegt.
Durch diese Anpassung auf 1.000 Euro verspricht sich das Bundesfinanzministerium zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von jährlich 45 Mio. Euro. Das Ministerium betonte in diesem Zusammenhang, dass gemeinnützige Vereine ausdrücklich nicht von dieser geplanten Senkung betroffen sein sollen. Damit blieben Organisationen, die einen gemeinnützigen Status verfolgen, von der drohenden steuerlichen Mehrbelastung ausgenommen.
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Streichung von Vergünstigungen bei Betriebs- und Anteilsverkäufen
Neben der Absenkung des allgemeinen Freibetrags sieht der Entwurf des Finanzministeriums weitere Einschnitte vor. Geplant ist die vollständige Streichung der Freibeträge für Betriebsveräußerungen, die aktuell bei 45.000 Euro liegen, sowie für den Verkauf von Anteilen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zusätzliche fiskalische Spielräume zu schaffen.
In der Summe erwartet das Bundesfinanzministerium durch den Wegfall dieser spezifischen Freibeträge für Veräußerungsgeschäfte Mehreinnahmen von etwa 300 Mio. Euro. Das Ministerium wies darauf hin, dass sich der entsprechende Gesetzentwurf derzeit noch in der Abstimmung befinde. Eine offizielle Bestätigung der Pläne durch das Ministerium liegt trotz entsprechender Medienberichte bislang nicht vor.
Massive Kritik der Union und bayerische Gegenforderungen
Die bekannt gewordenen Pläne stießen umgehend auf scharfe Ablehnung in der Opposition. Vertreter der Union kritisierten das Vorhaben als wirtschaftlich schädlich. Der CDU-Finanzpolitiker Güntzler bezeichnete die Pläne als fatales Signal für den Wirtschaftsstandort. Er betonte zudem, dass ein solches Vorgehen nicht durch die Absprachen im Koalitionsausschuss gedeckt sei.
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Neben der Senkung des allgemeinen Freibetrags für Körperschaften steht auch die geplante Streichung der Vergünstigungen für Belegschaftsrabatte und Anteilsverkäufe in der Kritik der Union. Auch der CSU-Landesgruppenchef Hofmann äußerte sich ablehnend zu den Bestrebungen des Bundesfinanzministers.
Einen gänzlich entgegengesetzten Kurs fordert die bayerische Staatsregierung. Bayern lehnt die vom Bund geplante Senkung des Freibetrags nicht nur ab, sondern plädiert stattdessen für eine deutliche Anhebung. Nach Vorstellungen der Landesregierung in München sollte der Freibetrag auf 10.000 Euro verdoppelt werden, um Unternehmen und Vereine steuerlich zu entlasten, statt sie zusätzlich zu belasten. Ob und in welcher Form der Referentenentwurf angesichts des politischen Widerstands und der laufenden Abstimmungen innerhalb der Regierung umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
