Steuerfahndung Zahnarztpraxen: Kontrollen bei ästhetischen Leistungen verschärft
31.05.2026 - 07:09:19 | boerse-global.de
Im Fokus stehen dabei vor allem ästhetische Behandlungen und praxiseigene Labore.
Neue Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen
Zahnarztpraxen geraten zunehmend in den Fokus detaillierter Steuerprüfungen. Die Finanzverwaltung untersucht dabei gezielt den Verkauf von Dentalprodukten, die Einnahmen aus praxiseigenen Laboren und die Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen und ästhetischen Leistungen. Letztere unterliegen der Umsatzsteuer – ein klassischer Stolperstein für viele Praxen.
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Bei den Prüfungen müssen Behandler ihre digitalen Buchhaltungsdaten und beruflichen Aufzeichnungen offenlegen. Allerdings gelten strenge Schutzregeln: Patientendaten sind in anonymisierter Form vorzulegen, und der Zugriff der Prüfer beschränkt sich auf berufliche Unterlagen. Private Konten und Wohnräume bleiben tabu – von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Strengere Kontrollen beim Bargeld
Die verstärkten Kontrollen im Medizinsektor folgen einem allgemeinen Trend. Ende Mai 2026 veröffentlichte das Finanzministerium Baden-Württemberg die Ergebnisse unangekündigter Kassenprüfungen in 162 Betrieben, darunter Friseursalons und Tattoo-Studios. Das Ergebnis: 58 Prozent der geprüften Unternehmen wiesen Mängel auf.
Die häufigsten Verstöße betrafen eine fehlerhafte Kassenbuchführung und Verstöße gegen die Belegausgabepflicht. In elf Fällen fehlte zudem die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – ein digitales Sicherheitsmodul für elektronische Aufzeichnungssysteme. Die Finanzverwaltung kündigte an, solche Kontrollen sektorübergreifend fortzusetzen.
EuG-Urteil stärkt Liquidität von Praxen
Ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 11. Februar 2026 hat weitreichende Folgen für die Praxis-Liquidität. Demnach dürfen Unternehmen den Vorsteuerabzug bereits im Monat der Leistungserbringung geltend machen – vorausgesetzt, die Rechnung geht vor Abgabe der Steuererklärung ein. Dies korrigiert die bisherige Praxis, bei der der Abzug oft verweigert wurde, wenn die Rechnung nicht exakt zum Monatsende vorlag.
BSG-Urteil sichert Zahnersatz-Zuschüsse
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 28. Mai 2026 zugunsten von Patienten: Der maximale Zuschuss von 75 Prozent für Zahnersatz bleibt auch dann erhalten, wenn ein Patient innerhalb von zehn Jahren eine einzige jährliche Kontrolluntersuchung versäumt hat – sofern ein triftiger Grund vorlag, etwa eine Corona-Infektion. Damit sind die Ansprüche der Praxen auf höhere Festzuschüsse auch bei kleineren Lücken in der Patientenhistorie geschützt.
Fachkräftemangel und Digitalisierung als Dauerbrenner
Die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen wird derzeit von zwei Faktoren dominiert: Personalknappheit und technologischer Wandel. Der BVD Praxisbarometer, eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie unter 200 Zahnärzten, identifiziert den Fachkräftemangel als größten Belastungsfaktor.
Bei den Technologien zeichnet sich ein klares Bild ab: 72 Prozent der Befragten sehen 3D-Druck als relevante Investition. Auch Künstliche Intelligenz gewinnt an Bedeutung: 66 Prozent der Teilnehmer bewerten KI-gestützte Diagnostik als relevant, 25 Prozent sogar als besonders zukunftsweisend. Allerdings hält jeder ohne Befragte das Potenzial der KI für derzeit überschätzt.
Diese Themen standen auch im Mittelpunkt des 21. Praxiswirtschaftskongresses des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Mitte Mai 2026. Experten diskutierten dort über die wirtschaftliche Stabilität von Praxen, den Einsatz von KI und die rechtlichen Spielräume der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Klarheit bei Abrechnung und Arbeitszeit
Eine gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 29. Mai 2026 bringt Klarheit für die Abrechnung: Anästhesieleistungen in der ambulanten Operation (AOP) können auch dann berechnet werden, wenn sie nicht explizit im AOP-Katalog aufgeführt sind. Dies gilt für alle Eingriffe – mit Ausnahme der seit 2024 neu aufgenommenen.
Bleibt das Thema Arbeitszeiterfassung: Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 betonen die Behörden, dass die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit bereits in Kraft ist. Ein neues Gesetz mit konkreten Umsetzungsvorgaben wird für Ende 2026 erwartet. Schon jetzt drohen jedoch Bußgelder, wenn die Aufsichtsbehörden Verstöße gegen die aktuellen Dokumentationsstandards feststellen.
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