Steuererklärung, Deadline

Steuererklärung heute Deadline: Fristverlängerung bis Februar möglich

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 03:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Am 31. Juli endet die Frist für die Steuererklärung 2025. Bei Verspätung drohen Zuschläge, doch eine Verlängerung ist möglich.

Steuerfrist 2025: Abgabetermin und wichtige Änderungen im Überblick
Ein Schreibtisch mit Steuerunterlagen, einem Taschenrechner und einem Füllfederhalter als Symbol für die Steuerplanung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der 31. Juli 2026 ist der letzte Tag für die Einkommensteuererklärung 2025 – zumindest für alle, die ohne Steuerberater arbeiten. Wer den Termin verpasst, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Fristverlängerung möglich – aber nicht automatisch

Keine Panik, wenn es heute nicht klappt: Ein formloser Antrag auf Fristverlängerung bringt meist ein bis drei Monate Aufschub. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, bekommt sogar automatisch bis zum 28. Februar 2027 Zeit.

Doch Vorsicht: Bei unentschuldigter Verspätung wird es teuer. Das Finanzamt verlangt mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat – das sind 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Ab Oktober 2027, also nach 14 Monaten Verzögerung, wird der Zuschlag für die Behörden zur Pflicht. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dagegen noch bis Ende 2029 Zeit.

Neue Freibeträge: Was sich 2025 und 2026 ändert

Für die Lohnsteuerermäßigung und die Steuerplanung sind die aktuellen Pauschbeträge entscheidend. Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro. Hinzu kommen:

  • Arbeitsmittel: 110 Euro pauschal oder tatsächliche Kosten
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage
  • Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
  • Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden
  • Bewerbungskosten: 8,50 Euro pro Postversand, 2,50 Euro pro E-Mail

Der Grundfreibetrag steigt schrittweise. Für 2025 liegt er bei 12.096 Euro für Alleinstehende (24.192 Euro für Verheiratete). 2026 sind 12.348 Euro geplant, im Rahmen einer Steuerreform sind sogar bis zu 12.900 Euro im Gespräch. Der Kinderfreibetrag soll von 4.878 Euro auf 5.123 Euro klettern.

Belegpflicht: Was das Finanzamt wirklich sehen will

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Seit neun Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht – ihr müsst Belege nicht mehr automatisch einreichen, sondern nur auf Nachfrage vorlegen. Das Finanzamt München rät: Papierbelege immer nur als Kopie einreichen, Originale werden nach der Digitalisierung vernichtet.

Besonders genau schauen die Finanzämter bei bestimmten Posten. Hier sind Beilagen weiterhin empfohlen:

  • Erstmals geltend gemachte ausländische Einkünfte
  • Reisekosten
  • Fünftelregelung bei Abfindungen
  • Unterhaltsleistungen

Bei Unterhaltszahlungen gilt seit 2025 eine verschärfte Regel: Nachweise werden nur noch über Banküberweisungen anerkannt.

BFH-Urteil: Riester-Beiträge nicht automatisch absetzbar

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Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. April 2026 sorgt für Klarheit: Die elektronische Meldung von Riester-Beiträgen durch den Anbieter ersetzt nicht den formellen Antrag auf Sonderausgabenabzug. Ihr müsst den Willen zum Abzug explizit in der Anlage AV erklären.

Bei der Rentenbesteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil weiter: 2025 sind es 83,5 Prozent, 2026 dann 84 Prozent. Die vollständige Besteuerung ist für 2058 vorgesehen. Rentner sollten zudem die Bagatellgrenzen für Steuervorauszahlungen im Blick haben: Die werden fällig, wenn die Jahresschuld 400 Euro übersteigt und pro Quartal mindestens 100 Euro anfallen.

Ausblick: Überstunden bald steuerfrei?

Ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz ist im Gesetzgebungsverfahren und könnte ab dem 1. Januar 2026 Überstundenzuschläge teilweise steuerfrei stellen. Geplant sind Zuschläge von bis zu 25 Prozent des Grundlohns, wenn die Überstunden über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehen.

Gleichzeitig sind Anpassungen bei der Reichensteuer vorgesehen: Ab 250.000 Euro Einkommen sollen 45 Prozent fällig werden, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.

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