Steuererklärung, Frist

Steuererklärung: Frist endet heute – 1.172 Euro Rückerstattung winkt

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 17:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Steuerfrist endet heute: Durchschnittlich 1.172 Euro Rückerstattung möglich. Neue Nachweispflichten für Dienstwagen-Strom und wichtige Gerichtsurteile prägen die Saison.

Steuerfrist endet: Rückerstattung, Dienstwagen-Regeln und neue Urteile
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner, Dokumenten und einem Kalender, der auf steuerliche Fristen hinweist. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Für Millionen Steuerpflichtige endet heute die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025. Doch der Stichtag bringt noch mehr mit sich: Neue Nachweispflichten für Dienstwagen-Strom und aktuelle Gerichtsurteile sorgen für Klarheit.

Abgabefrist: Rückerstattung im Schnitt bei 1.172 Euro

Wer seine Steuererklärung für 2025 noch nicht eingereicht hat, muss sich beeilen. Die reguläre Frist endet am heutigen Freitag. Ein Blick auf die Statistik macht die Mühe schmackhaft: Die Mehrheit der Arbeitnehmer kann mit einer Rückerstattung rechnen – im Durchschnitt 1.172 Euro.

Bei der Erklärung lohnt der Blick auf die Werbungskosten. Für 2025 gilt: Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro. Dazu kommen Pauschalbeträge für Arbeitsmittel (rund 110 Euro) und Kontoführungsgebühren (16 Euro). Wichtig: Ab 2026 ändert sich die Entfernungspauschale – 38 Cent gelten nun ab dem ersten Kilometer, bisher gab es erst ab Kilometer 21 den erhöhten Satz.

Vorsicht bei bestimmten Posten: Finanzämter prüfen neu geltend gemachte Vorsorgeaufwendungen, große Spenden, Unterhaltsleistungen und Abfindungen genauer. Wer die Belege direkt mitschickt, verkürzt die Bearbeitungszeit spürbar.

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Dienstwagen: Schluss mit lockeren Nachweisen

Wer seinen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen privat auflädt, muss ab sofort genauer dokumentieren. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. Juli beendet die Übergangsfrist. Für Wirtschaftsjahre ab 2026 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geladenen Strommengen präzise erfassen.

Die gute Nachricht: Zählerstände müssen nicht zwingend eichrechtskonform sein. Alternativ reichen detaillierte Aufzeichnungen über drei Monate. Beim Strompreis zählen die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes. Wer eine private Photovoltaikanlage nutzt, profitiert von Vereinfachungen.

EuGH: Fahrzeiten zählen als Arbeitszeit

Zwei Gerichtsurteile sorgen für neue Maßstäbe. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits im Oktober 2025: Fahrten im Firmenfahrzeug zwischen festem Stützpunkt und wechselnden Einsatzorten sind Arbeitszeit – sofern der Arbeitgeber den Rahmen bestimmt und der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen kann. Je nach Vertrag können daraus Mehrvergütungsansprüche von bis zu 400 Euro monatlich entstehen.

Der Bundesfinanzhof legte gestern nach: Unternehmen können die Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch dann abziehen, wenn das Projekt nie umgesetzt wurde. Entscheidend ist der objektive Zusammenhang mit der geplanten unternehmerischen Tätigkeit.

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Überstunden, Minijobs und der Blick nach vorn

Die Bundesregierung plant ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz mit Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge – etwa ab 34 Stunden tariflicher Vollzeit oder 40 Stunden in nicht tarifgebundenen Betrieben. Das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft.

Bei Minijobs bleibt die Verdienstgrenze für Rentner bei 603 Euro monatlich. Diskutiert wird eine Anhebung der pauschalen Lohnsteuer von 2 auf 5 Prozent.

Langfristig steigen die Lohnnebenkosten: Der Rentenbeitragssatz soll bis 2028 auf 19,9 Prozent klettern und 2040 die 21-Prozent-Marke überschreiten. Die Nachhaltigkeitsrücklage sinkt bis Ende 2027 voraussichtlich auf 11,9 Milliarden Euro. Eine Fachkommission hat bereits Reformvorschläge erarbeitet – die Diskussion um die Alterssicherung dürfte damit erst richtig Fahrt aufnehmen.

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