Steuererklärung, Elektronische

Steuererklärung: Elektronische Abgabe bis 31. Juli zwingend

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 20:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Selbstständige müssen ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, auch ohne eigenen PC. Ein Urteil des Finanzgerichts Leipzig bestätigt diese Pflicht.

Finanzgericht Leipzig: Elektronische Steuererklärung für Selbstständige Pflicht
Moderner Arbeitsplatz mit Laptop zur elektronischen Steuererklärung in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Finanzgericht Leipzig hat klargestellt: Selbstständige müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben – auch ohne eigenen Computer.

Im April entschieden die Richter (Az. 1 K 1154/25), dass weder fehlende Hardware noch IT-Verbote am Arbeitsplatz oder Anschaffungskosten eine Befreiung rechtfertigen. Ein Geschäftsführer mit zusätzlichen Vortragseinkünften war vor Gericht gezogen – vergeblich. Gewerbetreibende müssten die nötige Ausstattung eben vorhalten, so das Urteil.

Der Fall ist noch nicht durch: Der Bundesfinanzhof prüft das Rechtsmittel (Az. VIII B 36/26).

Frist für Steuererklärung 2025 endet bald

Freelancer und Gewerbetreibende müssen ihre Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben – und zwar zwingend elektronisch über ELSTER. Die Anlage S und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sind Pflicht.

Wer zu spät kommt, zahlt: Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat, maximal 25.000 Euro. Bei Verzögerungen bis zu 14 Monaten nach Steuerjahresende hat das Finanzamt Ermessensspielraum. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.

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Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine Mitglieder ohne Einkunftsobergrenzen beraten. Selbstständige bleiben aber weiter außen vor.

E-Rechnung wird Pflicht – Papierbelege verschwinden

Die Digitalisierung greift auch auf Rechnungen über. Seit Januar 2025 gilt eine Empfangspflicht für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Die Ausstellungspflicht kommt stufenweise:

  • Ab 1. Januar 2027: Für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
  • Ab 1. Januar 2028: Für alle Unternehmen.

Das Bundesfinanzministerium plant zudem, die Papierbelegpflicht weitgehend abzuschaffen. Ab Januar 2028 sollen digitale Belege per QR-Code auf dem Kassenbildschirm zum Standard werden. Kunden können aber weiterhin eine Papierquittung verlangen. Unternehmen mit über 100.000 Euro Jahresumsatz müssen dann zwingend elektronische Registrierkassen nutzen – Schluss mit offenen Ladenkassen.

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Kleinunternehmer und Pauschalbeträge

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.

Ohne Einzelquittung lassen sich folgende Kosten pauschal absetzen:

  • Kontoführungsgebühren: 16 Euro
  • Telefon und Internet: 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro monatlich
  • Arbeitsmittel unter 110 Euro
  • Berufliche Fahrten: 0,30 Euro pro Kilometer

Ab 2026 wird der Nachweis für Schwerbehinderte einfacher: Der Grad der Behinderung und Merkzeichen werden elektronisch an die Finanzämter übermittelt. Den Behinderten-Pauschbetrag müssen Betroffene aber weiterhin aktiv in der Steuererklärung beantragen.

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