Steuererklärung, Ein-Klick-Verfahren

Steuererklärung: Ein-Klick-Verfahren für 11,5 Millionen Menschen startet

06.07.2026 - 03:18:46 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen Banken monatlich Kontodaten melden. Parallel startet die vereinfachte Steuererklärung für Millionen Arbeitnehmer und Rentner.

Neue Steuerregeln: Bankdaten-Pflicht und Ein-Klick-Erklärung
Steuererklärung - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Banking-App. Im Hintergrund sind abstrakte Datenströme und digitale Sicherheitselemente. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig startet in Deutschland die „Ein-Klick-Steuererklärung“ für 11,5 Millionen Menschen. Und Krypto-Anleger sowie Influencer geraten stärker ins Visier der Behörden.

Banken unter verschärfter Meldepflicht

Seit dem 1. Juli 2026 sind Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister und Kartenorganisationen zu umfassenden Datenlieferungen verpflichtet. Die Institute müssen monatlich bis zum 10. des Folgemonats detaillierte Informationen elektronisch übermitteln.

Die erfassten Daten umfassen Namen, Kontonummern, Eröffnungs- und Schließdaten sowie aktuelle Kontostände und Einkünfte. Auch Transaktionsdaten mit Angaben zu Mengen, Werten sowie Absendern und Empfängern werden erfasst – sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Besonders im Fokus: wirtschaftlich Berechtigte, Bevollmächtigte und verdächtige Transaktionen. In einzelnen Märkten verfügen die Steuerbehörden bereits über Datensätze zu rund 250 Millionen Bankkonten.

Ein-Klick-Steuererklärung: Schnell, aber nicht vollständig

Parallel zu den verschärften Kontrollen startete am 1. Juli die sogenannte Ein-Klick-Steuererklärung. Das Verfahren über die Elster-App oder das Portal Mein ELSTER richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne Zusatzeinkünfte – rund 11,5 Millionen Menschen.

Das System nutzt vorausgefüllte Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen. Nutzer prüfen die Angaben und versenden die Erklärung mit einem Klick.

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Doch Vorsicht: Steuermindernde Posten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen werden nicht automatisch berücksichtigt. Eine Ausweitung auf weitere Steuerzahlergruppen ist geplant – das jährliche Entlastungsvolumen soll ab 2027 auf rund 10 Milliarden Euro steigen.

Fristen und Sanktionen: Wer zu spät kommt, zahlt

Für das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig einreicht, zahlt mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro angefangenen Monat.

Die angepassten Grundfreibeträge für 2026: 12.348 Euro für Alleinstehende, 24.696 Euro für Ehepaare. Bei Rentnern sind mittlerweile 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig.

Kryptowerte: Neue Meldepflichten und harte Strafen

Seit Jahresanfang gelten für Krypto-Dienstleister in der EU neue Meldepflichten nach den Richtlinien DAC8 und CARF. Sie müssen Transaktionsdaten inklusive Steuer-Identifikationsnummern und Euro-Summen erfassen.

Bestandskunden müssen ihre Steuer-ID bis zum 1. Januar 2027 nachreichen. Sonst drohen Kontosperrungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die erste offizielle Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.

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Taskforces gegen Influencer-Steuerbetrug

Die Finanzbehörden haben ihre Prüfkapazitäten für digitale Geschäftsmodelle ausgebaut. In Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden spezialisierte Taskforces geschult, die gezielt Einkünfte von Influencern auf Plattformen wie Youtube oder Onlyfans kontrollieren.

Durch den Export von Dashboard-Daten konnten bereits Mehreinnahmen in Millionenhöhe erzielt werden.

Erbschaften und Immobilien: Höhere Steuerlast droht

Neue Bewertungsvorgaben für Immobilien orientieren sich stärker am Verkehrswert. Das führt bei Erbfällen in den Jahren 2025 und 2026 oft zu einer höheren Erbschaftsteuerlast.

In bestimmten Rechtsräumen unterliegen Erbschaften und Schenkungen von registrierungspflichtigen Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien oder Fahrzeugen seit dem 1. Juli 2026 direkt der Einkommensteuer.

Beim digitalen Nachlass – etwa Online-Banking und Kryptowerte – empfiehlt sich eine rechtssichere Hinterlegung von Zugangsdaten und privaten Schlüsseln. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Erben treten grundsätzlich in die Nutzungsverträge der Verstorbenen ein und haben einen Zugangsanspruch.

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