Steuererklärung: Bundesfinanzminister plant Ein-Klick-System ab Juli
19.06.2026 - 19:10:47 | boerse-global.de
Deutschland: Steuererklärung mit einem Klick
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Bundesfinanzminister Klingbeil will die Steuererklärung radikal vereinfachen. Ein Reformpaket soll zum 1. Juli 2026 kommen. Kernstück ist eine Arbeitstagepauschale, die Pendlerpauschale, Homeoffice-Regelung und Arbeitszimmer ersetzt. Ziel: Die Steuererklärung für Arbeitnehmer weitgehend überflüssig machen.
Für Unternehmen plant der Entwurf ein freies Wahlrecht zwischen Körperschaft- und Mitunternehmerbesteuerung. Die Gewerbesteuer soll schlanker werden, eine Zielbelastung von rund 25 Prozent steht im Raum. Dazu kommt eine vereinfachte Verlustverrechnung.
Die Entlastungen könnten 10 bis 20 Milliarden Euro umfassen. Noch offen ist, wie die Politik das finanzieren will. Uneinigkeit herrscht über eine mögliche Erhöhung des Spitzensteuersatzes.
Parallel startet am 1. Juli ein bundesweites Pilotprojekt: Steuererklärung mit einem Klick. Das System nutzt bereits vorausgefüllte Daten. Für Rentner ist ein Pauschbetrag von 102 Euro sowie eine Rentenabzugsteuer geplant – das würde rund 4,4 Millionen Rentner entlasten.
Schweiz: Weniger Aufwand für 70.000 Unternehmen
Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni zwei Vernehmlassungen eröffnet. Sie zielen auf administrative Entlastung der Wirtschaft ab.
Eine zentrale Maßnahme: Die jährliche Mehrwertsteuer-Abrechnung wird auf alle Unternehmen ausgeweitet. Bisher galt das nur für Betriebe mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz. Rund 25.000 weitere Firmen könnten vom reduzierten Aufwand profitieren.
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Bei der Verrechnungssteuer und Emissionsabgabe soll die Pflicht zur Einreichung von Jahresrechnungen entfallen. Das entlastet schätzungsweise 45.000 Unternehmen. Das Meldeverfahren wird zudem auf weitere Konzernverhältnisse ausgeweitet.
Bei Sanierungen ist eine erleichterte Befreiung von der Emissionsabgabe geplant – ein Entlastungspotenzial von bis zu 10 Millionen Franken pro Jahr. Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Oktober 2026.
Längerfristige Änderungen in der Schweiz
Über die aktuellen Vorschläge hinaus stehen weitere Reformen fest. Die Verlustverrechnungsperiode wird von sieben auf zehn Jahre verlängert – für natürliche und juristische Personen. Das gilt für Verlustvorträge ab der Steuerperiode 2020.
Der Parlamentsbeschluss aus Dezember 2025 ist rechtskräftig, nachdem die Referendumsfrist am 17. April 2026 ungenutzt verstrichen war. Das Inkrafttreten soll per Bundesratsbeschluss bis spätestens 1. Januar 2028 erfolgen.
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat das Parlament eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze beschlossen. Der Normalsatz soll ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte steigen. Dafür ist eine Volksabstimmung nötig, die voraussichtlich noch 2026 stattfindet.
Am 8. März 2026 wurde zudem ein Systemwechsel bei der Individualbesteuerung angenommen. Die sogenannte Heiratsstrafe fällt weg. Die Umsetzung muss bis spätestens 1. Januar 2032 erfolgen.
International: Weniger Bürokratie für Konzerne
Die Bundesregierung treibt auch die globale Mindeststeuer voran. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Zustimmung zu einer Vereinbarung vom 15. Januar 2025 vor. Sie regelt den automatisierten Austausch von Mindeststeuer-Berichten.
Unternehmen sollen diese Berichte künftig zentral in einem Land einreichen können. Bisher mussten sie sie in jedem Steuerhoheitsgebiet einzeln vorlegen. Das senkt den Aufwand für multinationale Konzerne und stärkt gleichzeitig die Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
