Steuererklärung 2026: BMF veröffentlicht Anlage EÜR ab September
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 11:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die formalen Grundlagen für die steuerliche Gewinnermittlung des Jahres 2026 konkretisiert. Mit einem offiziellen Schreiben vom 1. September 2026 veröffentlichte die Behörde die finale Fassung der Anlage EÜR für das Kalenderjahr 2026. Neben dem Hauptformular für die Einnahmenüberschussrechnung wurden zudem die entsprechenden Vordrucke für Mitunternehmerschaften bereitgestellt, die für die Dokumentation der betrieblichen Ergebnisse heranzuziehen sind.
Diese Veröffentlichung dient der Standardisierung der Gewinnermittlung bei Steuerpflichtigen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind oder diese nicht freiwillig anwenden. Damit schafft die Finanzverwaltung frühzeitig Klarheit über die Anforderungen für den kommenden Erklärungszeitraum.
Verpflichtende elektronische Übermittlung über ELSTER
Ein wesentlicher Aspekt der Bekanntmachung vom 1. September 2026 betrifft die technischen Modalitäten der Einreichung. Das Ministerium betonte, dass die Anlage EÜR 2026 grundsätzlich elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln ist. Hierfür ist das Portal ELSTER zu nutzen, wobei die Übermittlung zwingend eine Authentifizierung mittels eines gültigen Zertifikats erfordert.
Steuerpflichtige, die bisher noch nicht über ein entsprechendes Benutzerkonto oder Zertifikat verfügen, sollten den notwendigen Registrierungsprozess rechtzeitig einleiten. Nach Angaben der Finanzverwaltung kann die vollständige Registrierung bei ELSTER bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum ergibt sich aus den notwendigen Sicherheitsprüfungen und dem postalischen Versand von Zugangsdaten.
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Für Ausnahmefälle sieht die Finanzbehörde eine Härtefallregelung vor. Sollte die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellen, kann in begründeten Einzelfällen eine Abgabe der Formulare in Papierform gestattet werden. Die Anforderungen an eine solche Ausnahme bleiben jedoch hoch, um den Prozess der Digitalisierung im Steuerwesen flächendeckend zu fördern.
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Bereits wenige Tage vor der Bekanntgabe der allgemeinen Anlage EÜR hatte das Bundesministerium der Finanzen weitere Details zur Gewinnermittlung geregelt.
Mit Schreiben vom 27. August 2026 wurden die Vordrucke für die standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Diese Regelung betrifft vorwiegend land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Gewinn nach den gesetzlich definierten Pauschalsätzen ermitteln.
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Auch für diesen Bereich gelten die strengen Vorgaben zur Digitalisierung. Die standardisierte Gewinnermittlung für das Jahr 2026 muss ebenfalls elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden.
Wie bei der allgemeinen Anlage EÜR ist hierfür ein Zertifikat notwendig, wobei auch hier auf die bis zu zweiwöchige Dauer des Registrierungsprozesses hingewiesen wird. Analog zu den allgemeinen Vorschriften besteht auch für Anwender der Durchschnittssatzgewinnermittlung die Möglichkeit, bei nachgewiesenen Härtefällen auf Papiervordrucke zurückzugreifen.
Durch die zeitnahe Veröffentlichung beider Vordrucksätze im späten August und Anfang September 2026 ermöglicht die Finanzverwaltung den betroffenen Unternehmen und deren steuerlichen Beratern eine frühzeitige Vorbereitung auf die Dokumentationspflichten des Wirtschaftsjahres.
Die konsequente Ausrichtung auf die elektronische Übermittlung unterstreicht das Ziel der Behörden, die Bearbeitungsprozesse in der Steuerverwaltung weiter zu automatisieren und zu beschleunigen.
