Steuererklärung 2026: Belegvorhaltung ersetzt Vorlagepflicht
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Steuererklärung 2026 bringt einige Neuerungen: Die Belegvorhaltepflicht ersetzt weitgehend die frühere Vorlagepflicht. Nur in 16 spezifischen Fällen müssen Steuerpflichtige Belege weiterhin direkt einreichen – etwa Steuerbescheinigungen, Überweisungsnachweise und Spendenzertifikate. Wer die Unterlagen griffbereit hat, beschleunigt damit die Bearbeitung.
Pendlerpauschale und Werbungskosten: Die wichtigsten Zahlen
Für das Steuerjahr 2026 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.230 Euro. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt bezifferte die durchschnittliche Steuererstattung 2021 auf 1.172 Euro. Absetzbar sind neben der Pendlerpauschale auch Ausgaben für Weiterbildungen, Arbeitszimmermöbel, Umzugskostenpauschalen und Unfälle auf dem Arbeitsweg.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt bei der Entfernungspauschale ein Satz von 0,38 Euro pro Kilometer. Ohne eigenen Pkw ist der Betrag auf maximal 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Die Berechnung basiert auf den Arbeitstagen und der vollen Kilometerzahl der einfachen Strecke.
Arbeitszimmer: BFH verschärft die Regeln
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte im Frühjahr 2026 klare Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitszimmerkosten. Selbstständige müssen Aufwendungen fortlaufend und getrennt aufzeichnen – eine bloße Belegsammlung genügt nicht. Fehlen die Aufzeichnungen, entfällt der Betriebsausgabenabzug komplett.
Ein weiteres BFH-Urteil betrifft externe Büros: Sie gelten bereits ab 15 Nutzungstagen pro Monat als Betriebsstätte. Das hat direkte Auswirkungen auf die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
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Familien entlasten: Kinderbetreuung und Großeltern-Modell
Eltern können für Kinder bis 14 Jahre 80 Prozent der Betreuungskosten absetzen – maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Interessant: Auch Fahrtkostenersätze an Großeltern sind steuerlich anerkannt, und zwar mit 30 Cent pro Kilometer. Voraussetzungen: schriftliche Vereinbarung, detaillierte Fahrtauflistung und unbare Zahlung. Die Großeltern dürfen nicht im selben Haushalt leben.
Seit 2021 sind die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und stehen bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zur Verfügung. Die Staffelung reicht von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100). Bei den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ sind sogar 7.400 Euro drin.
Gerichte ziehen Grenzen: Pflegekosten und Sonderausgaben
Zwei Urteile aus dem Juni 2026 sorgen für klare Verhältnisse. Das Finanzgericht Münster entschied: Fahrt- und Parkkosten für die Pflege Angehöriger sind nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn die Pflege theoretisch auch durch Dritte hätte erfolgen können. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befasste sich derweil mit der Minderung des Sonderausgabenabzugs durch pauschale Beihilfen zu Krankenversicherungsbeiträgen.
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Studierende profitieren von einem BFH-Urteil vom April 2025 zur doppelten Haushaltsführung. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Lebensmittelpunkts wird nicht mehr zwingend verlangt, wenn dort ein eigener Ein-Personen-Haushalt besteht.
Ausblick: Was 2026 und 2027 noch kommt
Ab August 2026 führt die Steuerreform ein neues Verfahren für Steuer-Identifikationsnummern bei Neugeborenen ein. Ab 2027 soll das Kindergeld ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden – vorausgesetzt, die IBAN ist hinterlegt.
Vorsicht gilt bei unerlaubter Steuerhilfe: Wer etwa im Freundeskreis regelmäßig gegen Bezahlung Steuererklärungen erstellt, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro. Erlaubt bleibt die unentgeltliche Hilfe innerhalb der Familie.
