Steuererklärung 2025: Verspätungszuschlag 0,25% pro Monat droht
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist am 31. Juli verstrichen. Wer seine Unterlagen nicht eingereicht hat, muss mit saftigen Zuschlägen rechnen. Doch es gibt Ausnahmen.
Verspätungszuschlag: Diese Kosten drohen
Das Finanzamt kassiert für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig, der Deckel liegt bei 25.000 Euro. Nach 14 Monaten wird der Zuschlag zur Pflicht – dann gibt es kein Ermessen mehr.
Wer eine Mahnung erhält, sollte die Erklärung umgehend nachreichen. Gegen den Bescheid ist ein Einspruch binnen eines Monats möglich. In Härtefällen können die Gebühren aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
Steuerberater verlängert die Frist
Für alle, die ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, gilt: Die Frist endet erst am 1. März 2027. Das verschafft vor allem Selbstständigen mit Einnahmenüberschussrechnung und Freiberuflern mit komplexer Buchhaltung Luft.
Wer sich mit der Einnahmen-Überschussrechnung befasst, kann durch das Vermeiden typischer Fehler bei der Abgabe bares Geld sparen. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt, wie Sie die Anlage EÜR korrekt ausfüllen und Ihre Steuerlast legal senken. EÜR-Ratgeber mit Spar-Tipps kostenlos herunterladen
Nicht abgabepflichtige Bürger können ihre freiwillige Erklärung sogar noch deutlich später einreichen. Die Steuererklärung für 2022 ist beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
MeinELSTER+: Steuererklärung mit einem Klick
Seit dem 1. Juli können rund 11,5 Millionen Bürger – vor allem ledige Arbeitnehmer und Rentner ohne komplexe Einkünfte – ihre Steuererklärung per App erledigen. Das Pilotprojekt „Amsel" läuft in Hessen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Ein Klick genügt, dann wird die Erklärung übermittelt.
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Im Herbst will die Bundesregierung ein Steuervereinfachungsgesetz vorlegen. Die Mühe lohnt sich für die meisten: Zwischen 87 und 88 Prozent der jährlich rund 15 Millionen Erklärungen führen zu einer Rückzahlung. Im Schnitt gibt es zwischen 1.095 und 1.172 Euro zurück.
Rentner und Krypto-Anleger besonders betroffen
Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli hat Folgen: Rund 204.000 Rentner werden zusätzlich steuerpflichtig. Die regionalen Unterschiede sind enorm – während Hamburger Rentner im Schnitt 1.772 Euro zahlen, sind es in Sachsen-Anhalt nur 836 Euro. Etwa 41 Prozent aller Rentner müssen mit Nachzahlungen rechnen.
Krypto-Investoren erwartet eine neue Struktur in der Anlage SO mit eigenen Zeilen für digitale Assets. Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, sobald die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird. Bei Staking und Lending liegt die Grenze bei 256 Euro. Ab 2026 verschärft die DAC8-Richtlinie den automatischen Datenaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Behörden weiter.
